Zentrale von South African Airways (Foto: NJR ZA).
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South African Airways: Suspendierter Interimschef beantragt gerichtlichen Stopp des Auswahlverfahrens

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Die südafrikanische Staatsairline South African Airways sieht sich mit einem Eilantrag vor dem High Court in Johannesburg konfrontiert. Der im August 2026 freigestellte interimistische Vorstands- und Konzernchef Matshela Seshibe hat rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft eingeleitet, um seine Berücksichtigung im Auswahlverfahren für den dauerhaften Chefposten (Group CEO) durchzusetzen.

In seinen am 13. Oktober 2026 bei der Gauteng-Abteilung des High Court eingereichten Gerichtsunterlagen fordert Seshibe, dass das Gericht die Fluggesellschaft entweder zu einem Bewerbungsgespräch mit ihm verpflichtet oder das laufende Einstellungsverfahren bis zum rechtmäßigen Abschluss des gegen ihn anhängigen Disziplinarverfahrens aussetzt. Der Fall soll am 20. Oktober 2026 verhandelt werden und wirft erneut ein Schlaglicht auf die anhaltenden Führungs- und Governance-Probleme der staatlichen Fluggesellschaft.

Argumentation des Klägers und juristische Grundlagen des Eilantrags

In seiner eidesstattlichen Erklärung argumentiert Matshela Seshibe, dass das Management von South African Airways seine Eignung für die vakante Stelle des Konzernchefs vorab negativ bewertet habe, ohne ihm eine adäquate Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorwürfen zu geben, die dem Disziplinarverfahren zugrunde liegen. Seshibe war im August 2026 im Zuge eines internen Prüfverfahrens in Sonderurlaub versetzt worden. Details zu den genauen Anschuldigungen oder vertragsrechtlichen Verfehlungen, die zu seiner Freistellung führten, wurden in der veröffentlichten Klageschrift nicht offengelegt.

Der Kläger vertritt die Auffassung, dass der Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren vor dem Abschluss der internen Ermittlungen gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und der Chancengleichheit verstoße. Durch die gerichtliche Intervention möchte er verhindern, dass der Posten des Group CEO an einen externen oder internen Mitbewerber vergeben wird, bevor die Anschuldigungen gegen ihn juristisch oder disziplinarisch geklärt sind.

Reaktion der Fluggesellschaft und Führungsvakuum seit April 2026

South African Airways bestätigte den Eingang der Klageschrift durch ihren Unternehmenssprecher Mphilo Dlamini. Der Sprecher wies darauf hin, dass die Angelegenheit nun gerichtsanhängig sei und die Fluggesellschaft im Rahmen des anstehenden Verfahrens vor dem High Court Stellung nehmen werde. Weitere inhaltliche Stellungnahmen gegenüber Medienvertretern lehnte das Unternehmen ab.

Der staatliche Carrier ist seit dem Rücktritt von John Lamola am 30. April 2026 ohne dauerhaft bestellten Konzernchef. Nach der Freistellung von Matshela Seshibe im August 2026 übernahm Koekie Mbeki, die bisherige Chefjuristin der Fluggesellschaft, am 14. August 2026 interimistisch die operative Leitung des Unternehmens. Das erneute Führungsvakuum und der Streit um die Besetzung des Chefsessels fallen in eine Phase, in der die Fluggesellschaft nach Jahren der Restrukturierung und des Kapitalschutzes versucht, den Linienbetrieb auf nationalen und internationalen Routen zu stabilisieren.

Hintergrund der staatlichen Restrukturierung und wirtschaftliche Lage

South African Airways hat eine mehrjährige Phase der finanziellen Sanierung durchlaufen, in der das Unternehmen unter staatlichem Gläubigerschutz (Business Rescue) stand. Der geplante Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an das private Konsortium Takatso war Anfang 2024 nach langwierigen Verhandlungen gescheitert. Seitdem verbleibt die Airline vollständig im Besitz des südafrikanischen Staates und wird vom Ministerium für öffentliche Unternehmen beaufsichtigt.

Die wiederkehrenden Wechsel an der Unternehmensspitze und die juristischen Auseinandersetzungen um Führungspositionen erschweren die Umsetzung langfristiger Unternehmensplanungen sowie die Vertrauensbildung bei internationalen Partnern und Leasinggebern. Das Gerichtsurteil am 20. Oktober 2026 wird darüber entscheiden, ob das Auswahlverfahren für die Konzernführung wie geplant fortgesetzt werden kann oder bis auf Weiteres gestoppt werden muss.

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