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US-Verkehrsministerium hebt Beschränkungen für mexikanische Fluggesellschaften in Mexiko-Stadt auf

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Das US-amerikanische Verkehrsministerium (DOT) hat im Oktober 2026 bestehende Beschränkungen für mexikanische Fluggesellschaften aufgehoben, die Verbingungen von den beiden Hauptflughäfen der Hauptstadtregion Mexiko-Stadt in die USA betreffen.

Wie das mexikanische Außenministerium sowie das Ministerium für Infrastruktur, Kommunikation und Verkehr mitteilten, können Fluggesellschaften wie Aeroméxico, Volaris und Viva Aerobus ab sofort wieder Anträge für neue Strecken und Frequenzen sowohl vom traditionellen Flughafen Benito Juárez (AICM) als auch vom neueren Flughafen Felipe Ángeles (AIFA) stellen. Die Entscheidung folgt auf ein bilaterales Abkommen vom Mai 2026, in dem sich Mexiko zu Anpassungen bei der Slot-Vergabe und Abfertigung bereit erklärt hatte.

Der behördliche Schritt beendet vorerst eine monatelange Regelungsblockade im grenzüberschreitenden Luftverkehr zwischen beiden Staaten. Ursprung des Regulierungsstreits waren Maßnahmen der mexikanischen Regierung zur Kapazitätsreduzierung am überlasteten Hauptstadtsitz Benito Juárez sowie das verordnete Ausweichen von Reinexpress- und Frachtfluggesellschaften auf den weiter außerhalb gelegenen Flughafen Felipe Ángeles. Die US-Behörden sahen in diesen einseitigen Kapazitätskürzungen und Verlegungen einen Verstoß gegen das bilaterale Luftverkehrsabkommen von 2015, woraufhin das DOT im Oktober 2025 die Genehmigung von 13 geplanten und bestehenden Strecken mexikanischer Fluggesellschaften aussetzte.

Trotz der Aufhebung der generellen Aussetzungsanordnung bleibt die aufsichtsrechtliche Kontrolle durch die US-Behörden bestehen. Fluggesellschaften aus Mexiko müssen ihre Flugpläne weiterhin vorab beim US-Verkehrsministerium zur Prüfung einreichen. Zudem bleiben zwei administrative Anordnungen im Zusammenhang mit dem Abkommensstreit in Kraft, während Washington die Einhaltung der mexikanischen Zusagen im Betrieb weiter überwacht. Die Entscheidung steht zudem unbeschadet der luftfahrtsicherheitsbezogenen Prüfverfahren der US-Luftfahrtbehörde FAA, welche die betriebliche Kategorieeinstufung der mexikanischen Zivilluftfahrtbehörde separat bewertet. Luftfahrtexperten verweisen darauf, dass die Beilegung der Genehmigungssperre den Anbietern im mexikanischen Markt wieder operative Planungssicherheit für den Transatlantik- und Nordamerikaverkehr verschafft. Dennoch verdeutlicht die langwierige Auseinandersetzung die Anfälligkeit des grenzüberschreitenden Linienverkehrs für staatliche Eingriffe in die Flughafeninfrastruktur und Kapazitätssteuerung.

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