Das Europäische Parlament hat im Oktober 2026 mit breiter Mehrheit von 652 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und acht Enthaltungen für eine Überarbeitung der Bestimmungen zur Durchsetzung von Passagierrechten im europäischen Verkehrssektor gestimmt.
Die Richtlinie umfasst Regelungen für den Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr und soll nach der noch ausstehenden formalen Billigung durch den Rat der Europäischen Union sowie der Veröffentlichung im Amtsblatt ab dem 23. Oktober 2027 angewendet werden. Ziel der Gesetzgebung ist die Beseitigung von Unklarheiten bei Erstattungsansprüchen sowie die Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse nationaler Aufsichtsbehörden.
Ein Kernpunkt der Neuregelung betrifft Erstattungsverfahren bei Flugstornierungen, die über Reisevermittler oder Online-Plattformen gebucht wurden. Künftig gilt eine maximale Frist von 14 Tagen, innerhalb derer der vollständige Ticketpreis einschließlich etwaiger Vermittlungsgebühren an die Fluggäste zurückgezahlt werden muss. Das Gesetz etabliert dafür einen zweistufigen Abwicklungsmechanismus: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Erstattung innerhalb von sieben Tagen an den Vermittler zu überweisen, welcher wiederum sieben Tage Zeit hat, den Betrag an die Kundschaft weiterzuleiten. Zudem müssen Buchungsplattformen die geltenden Erstattungsbedingungen künftig bereits beim Ticketkauf transparent offenlegen.
Darüber hinaus führt die Europäische Kommission einheitliche, mehrsprachige Formulare für Erstattungs- und Entschädigungsanträge ein, die sprachübergreifend genutzt werden können. Für Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sieht die Verordnung das Recht auf eine kostenfreie Begleitperson im Flugverkehr vor, sofern deren Unterstützung für die Reise erforderlich ist. Um die Einhaltung der Vorgaben zu überwachen, erhalten nationale Durchsetzungsstellen erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Diese können künftig auch ohne vorherige Passagierbeschwerde eigenständige Audits, Inspektionen und Befragungen bei Verkehrsunternehmen einleiten.