Die Betreibergesellschaft des internationalen Flughafens Rom-Fiumicino, Aeroporti di Roma (AdR), hat am 29. Oktober 2026 eine Absichtserklärung mit mehreren führenden Gewerkschaftsvertretungen unterzeichnet.
Die Vereinbarung legt den Schwerpunkt auf Arbeitsbedingungen, Beschäftigungssicherung, Arbeitsschutz sowie betriebliche Sozialleistungen im Zuge der anstehenden Infrastrukturmaßnahmen. Zur kontinuierlichen Überwachung der sozialen und regionalen Auswirkungen des Ausbauprogramms richtet die Flughafenleitung ein ständiges Konsultationsgremium mit den Arbeitnehmervertretern ein.
Hintergrund der Vereinbarung ist der langfristige Entwicklungsplan für das wichtigste Luftfahrtdrehkreuz Italiens. Das Infrastrukturkonzept sieht vor, die Kapazität des Flughafens Leonardo da Vinci bis zum Jahr 2046 auf bis zu 100 Millionen Passagiere jährlich zu steigern. Nach einer Wirkungsstudie der Universität Luiss im Auftrag des Betreibers verknüpft die Planung erhebliche wirtschaftliche Impulse für die Region Latium, darunter das Potenzial zur Schaffung von rund 67.100 zusätzlichen Arbeitsplätzen im Umfeld des Flughafens.
Der geplante Ausbau der Terminal- und Vorfeldinfrastruktur stellt den Standort und die umliegenden Gemeinden vor logistische Herausforderungen. Die Umgestaltung des Flughafens erfordert Anpassungen in den Bereichen Passagierabfertigung, Gepäcklogistik sowie der Schienen- und Straßenanbindung an die italienische Hauptstadt. Durch die Einbindung der Tarifpartner versucht der Flughafenbetreiber, Tarifkonflikte bei der operativen Umsetzung der Bauabschnitte abzuwenden und die Personalkapazitäten an den Abfertigungsstationen langfristig abzusichern.
Kritische Stimmen aus dem Umfeld der Gewerkschaften und regionaler Bürgerinitiativen verweisen jedoch darauf, dass Rahmenvereinbarungen ohne rechtlich bindende Beschäftigungsgarantien das Risiko von Arbeitsverdichtung und Auslagerungen an Subunternehmer im Bodenabfertigungsdienst nicht vollständig ausräumen. Die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen hängt von der konsequenten Umsetzung in den nachfolgenden Betriebsvereinbarungen ab.