Der internationale Luftfahrtverband IATA verlangt eine Überarbeitung der Zuständigkeiten und Kostenstrukturen zwischen Staaten und Fluggesellschaften bei Einreiseverweigerungen an den Zielflughäfen.
Ein aktueller Auswertungsbericht des Verbandes, der auf Angaben von 49 Fluggesellschaften und 22 Grenzbehörden basiert, belegt erhebliche finanzielle Belastungen für die Beförderungsunternehmen. Obwohl Fluggesellschaften Verpflichtungen zur Dokumentenprüfung vor dem Abflug nachkommen, entstehen ihnen hohe Ausgaben und Bußgelder durch Fälle, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Nach den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) tragen Fluggesellschaften die Betreuungs- und Rückbeförderungskosten nur dann, wenn Passagiere wegen unvollständiger Dokumente abgelehnt werden. Liegen administrative oder sicherheitsrelevante Abweisungsgründe der Zielstaaten vor, fällt die Kostenpflicht staatlichen Stellen zu. Die Umfrage zeigt jedoch, dass die Fluggesellschaften in über 90 Prozent der Einreiseverweigerungen zumindest Teile der Kosten übernehmen müssen. Die finanziellen Belastungen pro Fall variieren dabei je nach Region erheblich und bewegen sich im Durchschnitt zwischen 4.000 US-Dollar in Nordasien und bis zu 14.000 US-Dollar in Europa.
Ein zentraler Kritikpunkt des Branchenverbandes betrifft den Mangel an Transparenz seitens der Behörden. Ein Großteil der befragten Fluggesellschaften berichtete von Fällen, in denen Einwanderungsbehörden keine Angabe zu den Gründen der Einreiseverweigerung machten. Ohne genaue Informationen zum Abweisungsgrund fehlen den Anbietern Handlungsansätze zur Vermeidung künftiger Fälle. Zudem sorgen unterschiedliche nationale Regelungen und unklare Fristen bei Abschiebungsverfahren für organisatorische Verzögerungen im Flugbetrieb, Umbuchungsaufwand und Bindung von Bodenpersonal.
Zur Lösung der Problematik fordert die IATA eine stärkere Nutzung digitaler Verifizierungssysteme wie der interaktiven Advance Passenger Information (iAPI) vor dem Abflug sowie eine Kopplung von Bußgeldern an das tatsächliche Nachweisverschulden der Unternehmen. Der Verband dringt auf eine stärkere behördliche Auskunftspflicht und eine faire Aufteilung der Kosten, wenn Einreiseverbote auf nachträglichen behördlichen Ermessensentscheidungen oder fehlenden Informationen basieren.