Pauschalreise-Urlauber sollen in Zukunft über einen eigenen Reisesicherungsfonds abgesichert werden.
Das geht aus dem nun vorliegenden Referentenentwurf hervor. Die Neuregelung soll die bisherige Absicherung über Versicherer und Kreditinstitute ablösen. Die Insolvenzsicherung soll über einen zentralen Reisepreissicherungsfonds organisiert werden, der mindestens in der Aufbauphase einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegt, aber von der Reisewirtschaft selbst als GmbH verantwortet werden kann. Zudem soll ein Beirat aus Vertretern von Bund, Ländern, Touristik und Verbrauchern darüber wachen, dass die jeweiligen Interessen berücksichtigt werden, ausdrücklich auch jene von kleinen und mittelgroßen Veranstaltern. Die Regelung sollte eigentlich bereits im November 2020 in Kraft treten. Doch die Corona-Krise bremste die zuständigen Behörden aus. Der nun vorgelegte Entwurf sei mit den ebenfalls beteiligten Ministerien für Wirtschaft und für Finanzen sowie dem Bundeskanzleramt abgestimmt, wie fvw.de berichtet. Das Zielkapital des Fonds wird in dem Entwurf auf 750 Millionen Euro festgesetzt, die bis Ende 2026 erreicht sein müssen.