Das Europaparlament stimmte am Donnerstag für eine Regelung, dass die Airlines im Unionsgebiet im Sommerflugplan 2021 auch dann ihre Slots behalten sollen, wenn sie diese nicht ständig nutzen. Allerdings müssen mindestens 25 Prozent der Start- und Landerechte tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Normalweise gilt die Vorschrift, dass mindestens 80 Prozent der Slots genutzt werden müssen, andernfalls gehen diese zur Neuvergabe zurück an den Regulator. Konkret wird jetzt vorgeschrieben, dass ein Viertel jener Start- und Landerechte, die vor der Corona-Pandemie gehalten wurden, bedient werden müssen.
Bis inklusive 27. März 2021 gilt noch ein kompletter Schutz. Das bedeutet, dass aufgrund der Pandemie alle Slots – auch wenn sie gar nicht genutzt werden – nicht verfallen können. Das Europaparlament will mit der neuen Regelung langsam, aber sicher das alte Prinzip „use it or lose it“ wieder anwenden.
Es gibt allerdings auch ein Schlupfloch für die Fluggesellschaften: Diese können kurz vor Beginn des Sommerflugplans jene Start- und Landerechte, die sie voraussichtlich nicht benötigen, temporär zurückgeben. Von jenen, die behalten werden, muss nur die Hälfte genutzt werden. Aus der vorläufigen Rückgabe resultiert noch kein Verlust. Dem Branchenverband Airlines for Europe geht die Regelung noch nicht weit genug. Gefordert wird, dass die Slot-Regeln auch im Sommer 2021 ausgesetzt bleiben.