Im Zuge der letzten Verlängerung der Covid-Einreiseverordnung führte Österreich zusätzlich eine neue Kategorie „Hochinzidenzgebiet“ ein. Diese trifft in erster Linie Pendler, denn deren Testergebnisse sind nicht mehr sieben Tage, sondern nur noch maximal 72 Stunden gültig. Für die „Allgemeinheit“ hat die Listung in Anlage B der Verordnung keine unmittelbaren Auswirkungen.
Österreich gestattet derzeit nur aus Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Vatikan kommend die Einreise ohne Quarantäne. Aus allen anderen Staaten kommend gilt – sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt – eine zehntägige Absonderung, aus der man sich am fünften Tag freitesten kann. Weiters muss bei der Einreise ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden. Besonderheit: Personen mit Wohnsitz in Österreich können diesen auch innerhalb von 48 Stunden im Inland nachholen.
Mit Stand 25. April 2021 sind Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Polen, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern als so genannte Hochinzidenzgebiete eingestuft. Pendler müssen sich daher häufiger testen lassen. Zuletzt wurde die Republik Malta von der so genannten Anlage B gestrichen. Da derzeit keine Flugverbindungen zwischen Wien und Luqa bestehen, dürften sich die Auswirkungen in sehr eng gesteckten Grenzen halten. Pendler gibt es jedoch zwischen den beiden Staaten. Beispielsweise soll es bei der Fluggesellschaft Lauda viele „Pendler“ zwischen den Büros Schwechat und Pieta (Malta) geben.