Das Gericht der Europäischen Union entschied aufgrund einer Klage der Billigfluggesellschaft Ryanair, dass die von der EU-Kommission bewilligten Darlehen, die seitens des Staatsfonds Sepi an Air Europa vergeben wurden, rechtens sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In den Fällen TAP und Air France-KLM entschied selbiges Gericht zu Gunsten von Ryanair, wobei auch diese beiden Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Der Billigflieger klagt gegen nahezu alle Bewilligungen für Staatshilfen von Fluggesellschaften. Bislang unterlag man – abgesehen von TAP und Air France-KLM – stets.
Es ist davon auszugehen, dass Ryanair auch in Sachen Air Europa ein Rechtsmittel einlegen wird. Bislang äußerten sich beide Fluggesellschaften nicht zur Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union. Im Falle einer Berufung landet der Fall vor dem EuGH.