Die EU-Kommission gab grünes Licht für die neue Absicherung von Pauschalreisen in Deutschland. Der neue Reisesicherungsfonds soll ab 1. November 2021 zur Verfügung stehen und bis Dezember 2016 mit 750 Millionen Euro befüllt werden.
Bis dahin übernimmt der Staat die Haftung für Entschädigungssummen, die den Inhalt des Topfs überschreiten. In diesem Zusammenhang musste die EU-Kommission die formelle Zustimmung erteilen. Andernfalls wäre die Sicherung regelrecht wirkungslos.
Im Zuge des Kollaps der Thomas Cook Group zeigte sich, dass Deutschland die Pauschalreiserichtlinie mangelhaft umgesetzt hatte. Man hatte die Haftung der Versicherer mit maximal 100 Millionen Euro beschränkt. Diese Summe reichte nicht aus, um alle geschädigte Kunden entschädigen zu können. Die Bundesrepublik Deutschland kam für die Differenz auf – wohl auch um Amtshaftungsklagen verhindern zu können.
Kleinere Tour Operator, deren Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht überschreitet, müssen nicht am neuen Fonds teilnehmen. Diese können die Kundengelder – wie bisher – auch über Bankbürgschaften und Versicherungen absichern.