Umweltschützer sind mit einer Verfassungsbeschwerde in Sachen dritte MUC-Piste abgeblitzt. Das Höchstgericht wies die Klage ab und begründete dies unter anderem damit, dass die klagende Partei nicht alle Unterlagen vorgelegt habe.
Das Urteil hat jedoch nur symbolische Bedeutung, da die dritte Piste für München im Vorjahr auf Eis gelegt wurde. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verkündete im September des Vorjahres, dass vor dem Jahr 2028 kein Bau erfolgen wird. Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage grundlegend verändert, so dass die Notwendigkeit derzeit als nicht gegeben erscheint.
Ob sich daran nach 2028 etwas ändern wird, ist völlig offen. Söder vertritt die Ansicht, dass man sich dann komplett neu mit diesem Projekt befassen muss. Bislang hatten alle Verfassungsbeschwerden, mit denen sich das Höchstgericht befasste, keinen Erfolg. Gegenständliches Verfahren zog sich seit dem Jahr 2015 hin.