Die deutsche Bundesregierung wird die Corona-Einreiseverordnung bis vorläufig 10. September 2021 verlängern. Es handelt sich um die so genannte Musterverordnung, denn die Bundesländer erlassen die Vorschriften selbst. Daher gibt es bereits heute minimale Abweichungen.
Deutschland reagiert offenbar auf den Umstand, dass sich die Delta-Variante in immer mehr Staaten ausbreitet und dort bereits dominiert. Würde man der bisherigen Logik folgen, so müsste schon bald zumindest ganz Europa als so genanntes Virusvariantengebiet eingestuft werden. Genau auf diesem Umstand geht man ein und will die Quarantänebestimmungen für Geimpfte lockern.
Derzeit müssen alle – egal ob geimpft, genesen oder getestet – aus Virusvariantengebieten kommend für 14 Tage in Quarantäne. Die Möglichkeit des Freitestens ist – im Gegensatz zu Österreich – nicht vorgesehen. In Zukunft sollen Geimpfte nicht mehr in Absonderung müssen und zwar dann, wenn “die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist“, ist in der Unterlage zu lesen.
Zuletzt landete auch ein Fall vor Gericht, in dem eine Frau nur vier Tage vor der Herabstufung auf Hochinzidenzgebiet aus Portugal eingereist ist. Darauf reagiert die Regierung und legt nun fest, dass wenn ein Gebiet vom Virusvariantengebiet zum Hochinzidenz-Gebiet heruntergestuft wird und man sich in Quarantäne befindet, dass dann die milderen Regeln der Hochinzidenz-Gebiete zur Anwendung kommen sollen.