In Bayern wollte ein 18-jähriger Sohn mit der Flugbegleiter-Uniform und dem Auto seines Vaters offenbar einen Ausflug unternehmen. Die Reise nahm jedoch ein frühes Ende, denn am Flughafen München beendete die Polizei die Tour.
Was den jungen Mann dazu bewogen hat mit einer “ausgeliehen” Flugbegleiter-Uniform und dem “ausgeborgten” Auto seines Vaters zum Airport zu fahren, ist offen. Jedenfalls hatte die Familie sowohl ihren Sohn als auch das Kraftfahrzeug bei der Polizei als vermisst gemeldet. In den Airport kam der “Nachwuchs-Flugbegleiter” gar nicht, denn bereits in der Zufahrt wurde er im Zuge einer Polizeikontrolle erwischt.
Es wird zwar vermutet, dass er mit Hilfe der Uniform seines Vaters eine Flugreise unternehmen wollte, jedoch wurde dieses mögliche Vorhaben von der Exekutive vereitelt. Während der echte Flugbegleiter (Vater) keine Konsequenzen zu erwarten hat, ermittelt die Polizei gegen den Sohn wegen unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs. Dieser kann nun nur darauf hoffen, dass der Vater nach einem ernsthaften Gespräch keine Anzeige erstattet und sich die Staatsanwaltschaft dann gnädig zeigt und es bei einer Einstellung oder Ermahnung belässt.