Für einen 60-jährigen österreichischen Staatsbürger ist der versuchte Export von 46.000 Euro in bar nach Ägypten alles andere als plangemäß verlaufen. Der Zoll bat den Mann kurz vor dem Abflug am Gate zu einer Kontrolle und wurde fündig.
Die Gesetzeslage sieht vor, dass Bargeld über 10.000 Euro bei der Ein- und Ausreise aus der Europäischen Union angemeldet werden muss. Es handelt sich um einen simplen Prozess, der am Airport bei den Zollbeamten vorgenommen werden kann. Bei der Kontrolle am Gate antwortete der Reisende zunächst, dass er kein Bargeld dabei habe.
Laut Medienmitteilung des Finanzministeriums wurden die Beamten allerdings aufgrund auffälliger Formen, die aus seinen Kleidungsstücken sichtbar waren, misstrauisch. Dann war dem Passagier wohl klar, dass es nun kein Entkommen mehr gibt. Er kam der Aufforderung freiwillig alle Verstecke offenzulegen nach und händigte den Zöllnern fünf Umschläge mit insgesamt 46.000 Euro in bar aus.
Im Zuge der Befragung gab der Reisende an, dass 44.000 Euro davon, also der größte Teil des Geldes, seiner Schwägerin gehören würden. Für sie hätte er damit eine Wohnung in Kairo erstehen wollen. Gegen den Mann wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet.
Reisende, die in die Europäische Union einreisen oder aus ihr ausreisen und Geldmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. „Im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus ist die Bekämpfung illegaler Geldbewegungen wesentlich“, erläutert Finanzminister Gernot Blümel den Hintergrund der Zollkontrollen im Bargeldbereich.