August 16, 2021

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August 16, 2021

Dash-Kapitäne: ACA kritisiert Vorgehensweise des AUA-Vorstands

Die österreichische Pilotenvereinigung Austrian Cockpit Association kritisiert das Verhalten von Austrian Airlines im Zusammenhang mit jenen 12 Dash-Kapitänen, die gekündigt werden sollen. Man wirft vor, dass die AUA die „übliche Vorgangsweise verlassen“ habe. Traditionell gilt die ACA als Austrian Airlines nahestehend, da viele Mitglieder hauptberuflich im AUA-Cockpit fliegen. Im Gegensatz zur Gewerkschaft Vida fällt die Kritik daher eher verhalten aus. Die Medienmitteilung wird mit einer Auflistung positiver Aspekte der Tätigkeit für die betroffene Fluggesellschaft eingeleitet. Inhaltlich kritisiert man aber den Umstand, dass den 12 Kapitänen bislang keine Umschulung auf ein anderes Muster angeboten wurde. Diese hätte – so die ACA – schon längst erfolgen müssen. Daher schließt man sich der Meinung des Bord-Betriebsrats und der Gewerkschaft Vida an, dass Umschulung und Dienstortwechsels getrennt voneinander betrachtet werden müssen „Es ist besorgniserregend, wenn ein international in der Luftfahrt übliches und wertvolles Reglement, das maßgeblich zur Flugsicherheit beträgt, nämlich wie und wann Kündigungen von Piloten stattzufinden haben, verletzt wird“, so die ACA.

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Edelweiss Air verliert zwei Top-Manager

Gleich zwei Spitzenmanager werden die Ferienfluggesellschaft Edelweiss Air verlassen. Dabei handelt es sich um Finanzchef Ruedi Voegeli und Chief Operating Officer Daniel Landert. Gegenüber Travel Inside bestätigte der Carrier, dass beide Manager neue Jobs außerhalb des Lufthansa-Konzerns antreten werden. Voegeli soll Ende Jänner 2022 ausscheiden und zu PFS Pension Fund Services AG wechseln. Sein Kollege Landert verlässt Edelweiss Air gegen Ende Feber 2022 und soll künftig den Jet-Einsatz bei der Flugrettung Rega leiten. Die Suche nach Nachfolgern wurde nach Angaben der Fluggesellschaft bereits eingeleitet.

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Ryanair kündigt elf neue Deutschland-Strecken an

Die Billigfluggesellschaft Ryanair kündigt die Aufnahme von insgesamt elf neuen Strecken ab deutschen Flughäfen an. Diese sollen im Winterflugplan 2021/22 bedient werden. Das Unternehmen teilte weiters mit, dass man ab der Bundesrepublik rund 700 Flüge pro Woche zu etwa 200 Destinationen anbieten wird. „Als Europas größte Fluggesellschaft freuen wir uns, 11 neue deutsche Winterrouten für diejenigen vorzustellen, die einen sonnigen Kurzurlaub nach Paphos, Gran Canaria, Fuerteventura und anderen Orten buchen möchten oder eine Städtereise nach Bologna, Budapest oder Faro planen“, so Commercial-Director Jason McGuinness. Die neuen Ryanair-Strecken auf einen Blick: Von Nach Flüge pro Woche Köln Fuerteventura 1 Köln Paphos 3 Köln Athen 2 Köln Budapest 4 Memmingen Gran Canaria 2 Memmingen Paphos 2 Memmingen Lamezia 2 Frankfurt Fuerteventura 2 Frankfurt Hahn Sevilla 2 Nürnberg Bologna 2 Baden-Baden Faro 2

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Malta MedAir baut das Linienangebot aus

Die Fluggesellschaft Malta MedAir krempelt mit September 2021 das Linienangebot um. Neben Warschau wird man neu auch Bukarest anfliegen. Die Hauptstadt Rumäniens wird ab 2. September 2021 angeflogen. Malta MedAir ist die zweite staatliche Fluggesellschaft der Republik Malta. Momentan ruht die eigene Linienstrecke nach Warschau, denn man setzt das einzige Flugzeug hauptsächlich für Charterflüge ein. Ab September 2021 will man – vorerst bis zum Ende der laufenden Sommerflugplanperiode – die Ziele Bukarest und Warschau ab Luqa bedienen. Beide Städte sollen jeweils am Verkehrstag Samstag bedient werden. Die vor wenigen Wochen angekündigte Linienverbindung Luqa-Pristina liegt auf unbestimmte Zeit auf Eis. Hintergrund ist, dass die Einreisebestimmungen der Republik Malta derzeit nur Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, die Einreise ohne Quarantäne ermöglichen. Dies gilt auch nur dann, wenn sich der jeweilige Staat auf der roten Liste befindet. Ist er auf der dunkelroten Liste verzeichnet, muss eine Sondergenehmigung beim Gesundheitsministerium eingeholt werden. Die Flotte von Malta MedAir besteht derzeit aus einem einzigen Airbus A320. Dieser trägt die Registrierung 9H-AEO. Die Livery erinnert stark an jene der Schwestergesellschaft Air Malta. Das ist kein Zufall, denn ursprünglich wurde die Maschine an diese ausgeliefert und wurde später an Malta MedAir übergeben, war jedoch im Wetlease lange für Air Malta im Einsatz.

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Wahrheit unerwünscht: Green-Airlines-Chef lässt Anwaltsbriefe verschicken

In der Luftfahrtbranche gibt es immer wieder beeindruckende, faszinierende, aber auch kuriose, unverständliche oder gar verstörende Ereignisse. Die Fliegerei zieht – positiv wie negativ – viele Menschen in ihren Bann. Umso mehr, wenn der Luftfahrt einerseits das Image als “Klimasündenbock” aufgestempelt wurde und auf der anderen Seite ein deutscher Anbieter meint alles grün verkaufen zu müssen, wobei Recherchen einiger Medien ein zumindest hinterfragenswertes Bild aufgeworfen haben. Wenn es darum geht sich als Fluggesellschaft zu vermarkten, obwohl man keine ist, hat sich die Geschäftsleitung von Green Airlines gerne ablichten lassen oder aber namentlich in Pressemitteilungen zitieren lassen. Doch sobald es ans Bezahlen von Entschädigungsforderungen nach EU-VO 261/2004 geht, spannt man eine Anwaltskanzlei vor, die sitzengelassenen Passagieren, denen nicht einmal eine Ersatzbeförderung organisiert wurde, leer ausgehen lassen soll. So genannte Airline-Partner erheben schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen, wobei die Bandbreite von “unterschiedlichen Auffassungen über den Vertrag” über “wir haben keinen Vertrag mit Green Airlines” bis hin zu öffentlichen Anprangern der Zahlungsmoral reicht. Verärgerte Passagiere haben in zumindest einem Medienbericht einer Regionalzeitung das “böse B-Wort” verwendet und sich dabei auch namentlich zitieren lassen. An Aviation.Direct wurden mehrere Bestätigungen von Polizeidienststellen über Strafanzeigen übermittelt. Das ist keine Neuigkeit, denn darüber wurde bereits vor einigen Wochen berichtet. Doch wenn Medien dann diesen Aspekt im Auge behalten und wahrheitsgemäß berichten, dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren führt, versucht man dies aus der Öffentlichkeit zu tilgen. Gleich zwei Anwaltskanzleien fordern von Verlagen, darunter auch Aviation.Direct, dass der entsprechende Bericht offline genommen werden soll. Man beruft sich auf

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Helvetic: Flottenerneuerung abgeschlossen

Am 15. August 2021 um 17:07 Uhr war es so weit. Die vierte Embraer 195-E2 der Helvetic Airways, HB-AZL, berührte den Boden der Piste 14 des Zürcher Flughafen Kloten. Damit hat Helvetic die zwölfte und letzte Maschine der E2-Serie aus dem Hause Embraer übernommen. An der Farnborough International Airshow im Juli 2018 unterzeichnete die Schweizer Regionalfluggesellschaft Helvetic Airways einen „Letter of Intent“ (LOI) über zwölf Embraer 190-E2. Damit wollte man die damalige Flotte von fünf Fokker 100 und sieben Embraer 190-100 ersetzten. Damals sicherte man sich auch das Recht, dass die Bestellung zur größeren Embraer 195-E2 geändert werden kann. Außerdem zeichnete man zwölf Optionen für beide Muster. Die erste neue Embraer 190-E2, HB-AZA, konnte Helvetic dann knapp ein Jahr später am 28. Oktober 2019 im Empfang nehmen. Mitten in der Covid-Krise im Sommer 2020 änderte man die Bestellung für die letzten vier Maschinen auf die größere E195-E2, von denen die erste (HB-AZI) am 24. Juni 2021 zur Flotte gestoßen ist. Mit der nun vierten und letzten E195-E2 hat Helvetic alle zwölf Maschinen innerhalb von nur 22 Monaten übernommen. Alle Flugzeuge sind im Besitz der Helvetic Aircraft AG, eine zur Helvetic Airways Group gehörenden Leasingfirma der Patinex AG von Martin und Rosmarie Ebner. Mit der Übernahme der letzten in Sao Jose dos Campos gefertigten Maschine wird auch das technische Team rund um den ehemaligen Helvetic CEO, Bruno Jans, wieder in die Schweiz zurückkehren. Neben den acht E190-E2 und vier E195-E2 verfügt Helvetic Airways noch über vier geleaste E190-100 der ersten Generation.

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Dokumentenkontrollen: Darf die Airline das überhaupt?

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie betrifft das Stichwort „Dokumentenkontrolle“ immer mehr Passagiere. Gleichzeitig kommen aber auch die Fragen, ob Fluggesellschaft diese durchführen müssen oder das überhaupt dürfen, auf. Vor der Corona-Pandemie gab es im Schengen-Raum nur in Ausnahmefällen echte Pass- bzw. Ausweiskontrollen. Immer wieder haben Passagiere das Ersuchen von Airlines beim Boarding ihr Identitätsdokument fälschlicherweise für eine Passkontrolle gehalten, jedoch war das niemals eine solche. Der Grund dafür ist simpel: Echte Personenkontrollen dürfen nur von der Polizei bzw. von manchen Ländern der Grenzschutzbehörde („Border Control“) durchgeführt werden. Weist man sich als nicht gegenüber einem Beamten aus, ist es keine echte Grenz- bzw. Passkontrolle. Fluggesellschaften haben aber ein sehr großes Interesse daran, dass der Name im Ausweis mit jenem auf dem Ticket übereinstimmt. Eigentlich wäre es ja so ziemlich egal wer im Flugzeug sitzt, jedoch würde man ohne Namensabgleich dem Schwarzhandel mit Tickets alle Türen und Fenster öffnen. Gleichzeitig könnte die Airlines massive Probleme mit staatlichen Behörden bekommen, wenn zum Beispiel aufgrund eines Falles einer ansteckenden Krankheit an Bord (z.B. Masern, Corona, etc.) falsche Namen bzw. Kontaktdaten zur Verfügung gestellt werden. Blenden Sie für den nachstehenden Absatz die Corona-Pandemie komplett aus und begeben Sie sich gedanklich in die Zeit „vor Corona“ zurück. Alles war irgendwie viel lockerer und das Schengen-Gebiet konnte ohne eine einzige echte Pass- oder Zollkontrolle durchreist werden. Irgendeine Person, die sich an Bord befand, erkrankt unmittelbar danach an einer so genannten anzeigepflichtigen Krankheit. Die Fluggesellschaft muss dann die Passagierliste zur Verfügung stellen und das Gesundheitsamt beginnt mit dem

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Zürich tritt UN-Global-Compact bei

Der Flughafen Zürich-Kloten ist dem Netzwerk „United Nations Global Compact“ für unternehmerische Verantwortung beigetreten. Unter anderem verpflichtet man sich dadurch zur Einhaltung von zehn Grundprinzipien. „Der Beitritt zum Global Compact ist eine konsequente Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie für die Flughafen Zürich AG mit ihren Tochtergesellschaften“, so Stephan Widrig, CEO der Flughafen Zürich AG. Seit vielen Jahren bereits setzt sich die Flughafenbetreiberin Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit, sei es betreffend den Umweltschutz oder die gesellschaftliche Verantwortung. Im Jahr 2019 etwa hat das Unternehmen das Ziel „Netto Null CO2“ bis 2050 beschlossen. Mit dem Beitritt zur weltweit größten Initiative für nachhaltiges Wirtschaften, dem von den Vereinten Nationen getragenen „Global Compact“, stärkt die Flughafen Zürich AG ihr Bekenntnis für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in ihrem direkten wirtschaftlichen Einflussbereich. Der im Jahr 2000 ins Leben gerufene „Global Compact“ vereint mehr als 13’000 Mitglieder in 162 Ländern. Dieser globalen Ausrichtung folgend, bekennt sich die Flughafen Zürich AG nicht nur an ihrem größten Standort in Zürich zu den zehn Prinzipien des „Global Compact“, sondern insbesondere auch bei ihren ausländischen Tochtergesellschaften im Rahmen der internationalen Geschäftsentwicklung. Gleichzeitig unterstützt die Flughafen Zürich AG die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) an ihren Standorten in der Schweiz, in Indien und in Südamerika.

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Deutschland setzt Türkei, Montenegro und Kenia auf die Hochrisiko-Liste

Deutschland stuft unter anderem die Türkei als so genanntes Hochrisikogebiet ein. Das hat zur Folge, dass Ungeimpfte einen negativen Coronatest vorlegen müssen und anschließend eine zehntägige Quarantäne anzutreten haben. Freitesten nach dem fünften Tag ist möglich. Die Bundesrepublik orientiert sich weiterhin an der Siebentages-Inzidenz. Das Robert-Koch-Institut begründet die Entscheidung unter anderem damit, dass diese auf über 200 pro 100.000 Einwohner gestiegen ist. Ebenso eingestuft wurden unter anderem Montenegro und Kenia. Portugal – mit Ausnahme der Regionen Lissabon und Algarve – hingegen wurde zurückgestuft. Das bedeutet, dass die Reisewarnung aufgehoben wurde. Das gilt nicht für die beiden genannten Gebiete, für die weiterhin Quarantänepflicht bei der Rückkunft bzw. Einreise in die Bundesrepublik gilt.

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Fluß-Kreuzfahrten: 1A Vista will nur noch Genesene und Geimpfte

Der Fluß-Kreuzfahrtenanbieter 1A Vista lässt künftig nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind an Bord. In einer Übergangszeit wird man bei Bestandsbuchungen auch negative Testergebnisse akzeptieren. Einer Medienmitteilung des Unternehmens ist zu entnehmen, dass man bei Neubuchungen nur noch Genesene und Geimpfte an Bord nimmt. Geschäftsführer Hagen Mesters erklärt dazu unter anderem, dass man den Passagieren „einen schönen und sorgenfreien Urlaub bieten“ möchte und „dazu beitragen will, dass sich viele Menschen impfen lassen“. Gleichzeitig will man erreichen, dass „wir schon sehr bald in einer neuen Normalität leben, die uns allen das unbeschwerte Reisen, wie wir es kannten, zurückbringt“.

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