Nach vielen Jahren Prozessführung stellte der Oberste Gerichtshof der Niederlande fest, dass im Jahr 2014 ein Betriebsübergang von Martinair auf KLM stattgefunden hat. Die Vorinstanzen sahen das anders und gaben den 152 Klägern zunächst nicht Recht.
Die Klage richtete sich sowohl gegen KLM als auch gegen die zuständige Gewerkschaft, die ihre Zustimmung für die Kündigungen der betroffenen Cargo-Piloten erteilt hatte. Das Höchstgericht stelle nun fest, dass „die Frachtpiloten mit Wirkung vom 1. Januar 2014 bei KLM rechtmäßig angestellt sind und alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zwischen den Frachtpiloten und Martinair zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs auf KLM übergegangen sind“.
Weiters musste den Flugzeugführern innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung des Urteils ein Arbeitsangebot bei KLM unterbreitet werden. Innerhalb von maximal sechs Monaten muss die Anstellung erfolgen und zwar unter Berücksichtigung jener Position, die zuvor bei Martinair bekleidet wurde. Dieser Teilaspekt dürfte sich in erster Linie an Flugzeugführer richten, die bei KLM keinen Job bekommen hatten.
Die Gewerkschaft muss die Abtretung der Forderungen anerkennen und darüber hinaus gemeinsam mit KLM die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Geklagt hatten insgesamt 152 Frachtpiloten von Martinair.