Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther hat gegen die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream eine Klage in der Höhe von 497,8 Millionen Euro eingebracht. Nach Ansicht des Juristen machte der Brexit diese Gesellschaft zum persönlich haftenden Gesellschafter.
Die ehemalige Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG war als Kommanditgesellschaft mit einer börsennotierten britischen Aktiengesellschaft organisiert. Flöther vertritt den Rechtsstandpunkt, dass der Brexit dazu geführt habe, dass die PLC in Deutschland zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geworden ist. Die Folge daraus soll sein, dass eine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht.
Clearstream erklärt gegenüber dem Handelsblatt, dass man diesen Umstand bereits vor dem Brexit umfassend geprüft habe und nicht der Ansicht ist, dass man zum persönlich haftenden Gesellschafter der Air Berlin geworden ist. Die Klage werde man mit juristischen Mitteln bekämpfen. Der Prozess wird vor dem Landgericht Frankfurt am Main geführt.