Geht es nach Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther, so soll eine Tochtergesellschaft der Deutschen Börse für Teile der Pleite der Airline haften. Der Jurist brachte am Freitag eine 497,8 Millionen Euro schwere Klage beim Landgericht Frankfurt ein.
In einer Medienerklärung begründet der Insolvenzverwalter, dass seiner Ansicht nach die Clearstream Banking AG zur persönlich haftenden Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft geworden ist. Air Berlin war ein Konstrukt aus zwei Firmen: Die börsennotierte Air Berlin PLC, mit Sitz im Vereinigten Königreich, fungierte als persönliche haftende Gesellschafterin der Luftverkehrs KG, bei der der Flugbetrieb angesiedelt war. Nach außen hin war es die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG.
Laut Lucas Flöther soll der Brexit dazu geführt haben, dass die Aktiengesellschaft britischen Rechts nicht mehr als persönlich haftende Gesellschafterin fungieren kann. Im Aktienregister des Vereinigten Königreichs sind Stammaktien der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream Banking AG eingetragen. Es handelt sich dabei um Anteilsscheine, die Anleger bei diesem Unternehmen in Wertpapierdepots hinterlegt haben.
Der Insolvenzverwalter leitet daraus ab, dass die Air Berlin PLC nicht mehr als ausländische Gesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland betrachtet werden kann, sondern aufgrund des Brexits zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde. Flöther ist der Ansicht, dass die Clearstream Banking AG dadurch zur persönlich haftenden Gesellschafterin wurde.
Beim Landgericht Frankfurt wurde eine so genannte Leistungs- und Feststellungsklage gegen diese Tochtergesellschaft der Deutsche Börse eingebracht. Auch soll festgestellt werden, ob Clearstream Banking AG für weitere Ansprüche der Gläubiger zur Kasse gebeten werden kann. Flöther schätzt – sofern das Verfahren Erfolg hat – das Volumen auf etwa eine Milliarde Euro.