Die Bundesrepublik Deutschland stuft Südafrika wieder als Virusvariantengebiet ein. Damit verbunden sind Einschränkungen im Flugverkehr. Die Airlines sind angewiesen, dass nur noch deutsche Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz bzw. Aufenthaltsrecht in Deutschland befördert werden dürfen.
Unabhängig vom Impf- der Genesungsstatus ist eine 14-tägige Quarantäne anzutreten. Es gibt keine Möglichkeit sich aus dieser freizutesten. Hintergrund der Maßnahme ist, dass in Südafrika eine neue Variante des Coronavirus gefunden wurde. Deutschland will mit dem defacto-Bann von Nonstopflügen erreichen, dass dieses nicht eingeschleppt wird. Die Regelung tritt in der Nacht von Freitag auf Samstag in Kraft.
Deutschland hat in der Vergangenheit derartige defacto-Beförderungsverbote öfters praktiziert. Allerdings sind auch diesmal nur Nonstopflüge erfasst. Bei Umsteige-Verbindungen gelten die Auflagen nicht, weshalb es für Reisende – auch mit Hilfe falscher Angaben in der Einreiseanmeldung – sehr einfach ist die Quarantäne zu umgehen. Weiters steht die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelhafter und zum Teil auch gar nicht vorhandener Kontrollen immer wieder im Kreuzfeuer der Kritik.