Wer in Kürze einen Urlaub oder eine Reise nach Marokko geplant hat, sollte sich darauf einstellen, dass diese nicht stattfinden kann. Das afrikanische Land verhängt ein Landeverbot für internationale Passagierflüge. Dies wird mit der Omikron-Corona-Variante begründet.
Der Bann tritt morgen kurz vor Mitternacht in Kraft und ist vorläufig für zwei Wochen befristet. In der Vergangenheit zeigte sich aber, dass solche Maßnahmen häufig und noch dazu extrem kurzfristig verlängert werden. Sowohl für Individual- als auch Pauschalreisende bedeutet das, dass in den nächsten zwei Wochen keine Marokko-Flüge stattfinden werden.
Nicht betroffen sind Inlandsverbindungen sowie Ferry- und Cargoverbindungen. Derzeit wird noch darüber verhandelt wie Urlauber, die sich momentan in diesem Staat befinden, von den Veranstaltern bzw. Airlines nach Hause geholt werden können. Zuverlässige Informationen gibt es dazu aber nicht.
Personen, die sich derzeit in Marokko aufhalten oder aber für die nächsten Tagen oder Wochen eine Reise gebucht haben, sollten dringend Kontakt mit ihrem Tour Operator bzw. ihrer Fluggesellschaft aufnehmen und die weitere Vorgehensweise abklären. Ab dem Inkrafttreten des Banns macht es keinen Sinn bei Flügen nach Marokko überhaupt zum Airport anzutreten. Da es sich um eine behördliche Anordnung handelt, haben Passagiere kein Recht auf Ausgleichszahlungen nach EU-VO 261/2004, wohl aber auf die Rückzahlung von Ticket- und/oder Reisepreis binnen einer Woche.