November 28, 2021

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November 28, 2021

Aus UK kommend: Schweiz steckt auch Umsteiger zehn Tage in Quarantäne

Umsteigen in der Schweiz ist für Personen, die sich zuletzt im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, gar keine gute Idee. Die Eidgenossenschaft steckt auch Transit-Passagiere, die aus UK kommen, zehn Tage in Quarantäne. Hauptbetroffen von dieser Maßnahme ist die Lufthansa-Tochter Swiss. Zusätzlich zum bislang praktizierten 3G-Nachweis müssen alle Personen, die von UK aus in die Schweiz einreisen wollen oder auf einem dortigen Airport umsteigen wollen, eine zehntägige Quarantäne antreten. Bei Ungeimpften können noch höhere Auflagen bestehen, wobei für diese die Einreise ohnehin mit einer Absonderung verbunden wäre. Neu ist, dass auch Geimpfte Personen einen negativen PCR-Befund vorlegen müssen. Dieser befreit, sofern man aus dem Vereinigten Königreich kommt, aber nicht von der zehntägigen Quarantäne. Diese greift ausdrücklich auch, wenn man nur in Zürich umsteigen möchte. Wie die Schweiz dies genau umsetzen will, ist noch nicht so ganz klar. Jedenfalls sind Flüge beispielsweise von London via Zürich nach New York nun mit einer zehntägigen Absonderung in der Eidgenossenschaft verbunden. Während dieser sind auch kostenpflichtige PCR-Testungen zu absolvieren. Betroffene Passagiere sollten sich unverzüglich mit ihrer Airline und/oder ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Derzeit sind von dieser Neuregelung nur Personen betroffen, die sich zuvor im Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Die Schweiz hat erst Ende der vergangenen Woche ein Einreise- und Landeverbot für Passagierflüge, die im Süden Afrikas starten. Staatsbürger der Eidgenossenschaft und Liechtensteins sind ausgenommen, müssen jedoch dann eine Quarantäne antreten und zwar völlig unabhängig vom Impfstatus. Auch aus Belgien, Tschechien und anderen Staaten kommend wurden die Bestimmungen verschärft.

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Wegen Crews in Quarantäne: British Airways stellt Hongkong-Flüge ein

Das IAG-Konzernmitglied British Airways hat von den komplizierten Quarantänemaßnahmen in Hongkong, denen auch Flugbesatzungen unterliegen, die Schnauze voll. Der Carrier stellt die Verbindungen in die chinesische Sonderverwaltungszone ein. Hintergrund ist, dass sich zahlreiche BA-Mitarbeiter in Hongkong in Quarantäne befinden. Es gab laut BBC in den letzten Tagen zwei Flüge, bei denen je ein Beschäftigter positiv getestet wurde. Daraufhin soll fast die gesamte Crew in ein staatliches Quarantänezentrum gesteckt worden sein. Somit konnten bereits zwei Flugzeuge die Stadt nicht mehr verlassen, da Piloten und Flugbegleiter sprichwörtlich festsitzen. Für British Airways ist das eine komplizierte und insbesondere teure Angelegenheit, denn je nach Situation müssen Ersatzcrews eingeflogen werden. Diese laufen in Hongkong aber Gefahr ebenfalls in Quarantäne zu landen. Für den Carrier ist das keine Situation mehr unter der Flüge wirtschaftlich durchgeführt werden können. Daher stellt man die Hongkong-Flüge ein. In einer Erklärung schreibt British Airways, dass man die Mitarbeiter, die sich momentan in der chinesischen Sonderwirtschaftszone in Absonderung befinden, unterstützt. Man befolge die Vorschriften der Behörden und sieht die Sicherheit der Passagiere und jene der eigenen Mitarbeiter an oberster Stelle. Aufgrund der Omikron-Variante wurde der Flugverkehr in den Süden Afrikas bereits eingestellt.

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Bann: Marokko verbietet Landungen internationaler Flüge

Wer in Kürze einen Urlaub oder eine Reise nach Marokko geplant hat, sollte sich darauf einstellen, dass diese nicht stattfinden kann. Das afrikanische Land verhängt ein Landeverbot für internationale Passagierflüge. Dies wird mit der Omikron-Corona-Variante begründet. Der Bann tritt morgen kurz vor Mitternacht in Kraft und ist vorläufig für zwei Wochen befristet. In der Vergangenheit zeigte sich aber, dass solche Maßnahmen häufig und noch dazu extrem kurzfristig verlängert werden. Sowohl für Individual- als auch Pauschalreisende bedeutet das, dass in den nächsten zwei Wochen keine Marokko-Flüge stattfinden werden. Nicht betroffen sind Inlandsverbindungen sowie Ferry- und Cargoverbindungen. Derzeit wird noch darüber verhandelt wie Urlauber, die sich momentan in diesem Staat befinden, von den Veranstaltern bzw. Airlines nach Hause geholt werden können. Zuverlässige Informationen gibt es dazu aber nicht. Personen, die sich derzeit in Marokko aufhalten oder aber für die nächsten Tagen oder Wochen eine Reise gebucht haben, sollten dringend Kontakt mit ihrem Tour Operator bzw. ihrer Fluggesellschaft aufnehmen und die weitere Vorgehensweise abklären. Ab dem Inkrafttreten des Banns macht es keinen Sinn bei Flügen nach Marokko überhaupt zum Airport anzutreten. Da es sich um eine behördliche Anordnung handelt, haben Passagiere kein Recht auf Ausgleichszahlungen nach EU-VO 261/2004, wohl aber auf die Rückzahlung von Ticket- und/oder Reisepreis binnen einer Woche.

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