Ein italienisches Gericht erklärte die Vergabe der PSO-Subventionen ab dem Flughafen Trapani zu sechs inländischen Zielen für rechtswidrig. Der irische Billigflieger Ryanair hatte gegen den Zuschlag, der an Tayaran Jet und Albastar erteilt wurde, geklagt.
Das für die Region Lazio zuständige Verwaltungsgericht stellte in erster Instanz fest, dass die Vergabe der PSO-Subventionen nicht mit der EU-Verordnung 1008/2008 in Einklang zu bringen ist. Das Verkehrsministerium gewährt seit dem Vorjahr den zuvor genannten Carriern Zuschüsse auf sechs Strecken ab Trapani. Das Gericht begründet die Entscheidung unter anderem damit, dass auf diesen sechs Routen der Grundsatz, dass man nur dann subventionieren darf, wenn die Strecken nicht wirtschaftlich zu betreiben sind, jedoch für die Bevölkerung von hoher Bedeutung sind, gebrochen wurde.
Die Angelegenheit ist jedoch noch nicht abgeschlossen, denn das italienische Verkehrsministerium hat die Möglichkeit in Berufung zu gehen. Daher sind die Auswirkungen auf Tayaran Jet und Albastar derzeit noch unklar. Auch ist noch offen, ob bereits gezahlte Subventionen zurücküberwiesen werden müssen.