Die Fluggesellschaft Austrian Airlines verschärft die Impfpflicht, die dem fliegenden Personal aufgelegt wurde. Nun sind auch Mitarbeiter auf der Kurz- und Mittelstrecke betroffen. Doch es kommt noch härter: Wer bis 1. März 2022 keinen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegt, soll kein Gehalt mehr bekommen.
Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass Austrian Airlines von Piloten und Flugbegleitern, die auf der Langstrecke tätig sind, den Impfnachweis verlangt. Wer dem nicht nachkommen kann oder will, sollte anderweitig eingesetzt werden. Nun wird dies auch auf der Kurz- und Mittelstrecke eingeführt, jedoch werden auch Genesungszertifikate akzeptiert. Mitarbeiter, die dies verweigern, sollen künftig kein Gehalt mehr bekommen.
Damit ist die Zusage, dass sich Langstrecken-Flugbegleiter, die sich nicht impfen lassen wollen, auf die Kurz- und Mittelstrecke versetzen lassen können, bereits nichts mehr wert, denn auch in diesem Segment verlangt Austrian Airlines zum 1. März 2022 Impf- oder Genesungsnachweis. Zunächst haben die Salzburger Nachrichten darüber berichtet.
Eine Sprecherin der AUA bestätigte gegenüber dem Medium: „Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter in Cockpit und Kabine entweder geimpft oder genesen sein müssen“. Wer diese Anforderung des Dienstgebers nicht erfüllt, wird nicht mehr zum Flugdienst eingeteilt und soll damit auch kein Gehalt mehr bekommen.
Ob der Plan von Austrian Airlines, dass man Ungeimpften keinen Lohn mehr bezahlen will, mit der aktuellen Rechtslage in Einklang zu bringen ist, ist derzeit unklar. Seitens der Gewerkschaft ist zu hören, dass die Juristen derzeit prüfen.