Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fühlt sich von der österreichischen Ryanair-Tochter Lauda regelrecht an der Nase herumgeführt. Trotz Zusagen die Gelder abgesagter Flüge zügig an die Kunden zu erstatten läuft nicht nur alles sehr schleppend, sondern das Unternehmen versucht trotz Intervention durch den VKI die Kunden mit Gutscheinen abzuspeisen.
Die Tiroler Tageszeitung berichtet dazu unter Berufung auf den Verein, dass die Gutscheine, mit denen Lauda die berechtigten Kundenansprüche loswerden will, zum Teil mehrere Monate nach hinten datiert sind. Mit dem Hinweis, dass man erst nach Ablauf von 12 Monaten eine Auszahlung beantragen könnte, würde Lauda die betroffenen Kunden nicht nur in die Irre führen, sondern mutmaßlich vorsätzlich falsch informieren.
Der VKI startete vor einigen Wochen eine Sammelaktion für Passagiere, die von Austrian Airlines und Lauda bedingt durch deren Rechtsbrüche geschädigt wurden. Beide Carrier deaktivierten automatische Erstattungsmöglichkeiten und verschleppen seither die Rückzahlung von Tickets, die aufgrund von Flugstreichungen nicht angetreten werden konnten. Bei der AUA soll es aber Licht am Ende des Tunnels geben, denn von 10.500 Forderungen, die über den VKI betrieben werden, sollen bereits 9.000 ausbezahlt worden sein.
Ganz anders die Situation bei der Lauda. Die Geschäftsleitung habe vor einigen Wochen zugesichert, dass die Auszahlung nun zügig erfolgen soll, doch VKI-Managerin Ulrike Wolf berichtet gegenüber der Tiroler Tageszeitung von einem anderen Bild: „Es wurde zwar angekündigt, das Geld zügig zurückzuzahlen, aber es läuft immer noch alles nur sehr schleppend und schlecht.“
Besonders sauer stößt der Konsumentenschützerin auf, dass Lauda trotz der Intervention durch den VKI und die Zusage der Geschäftsleitung, dass man zügig zurückbezahlen werde, einen neuen Versuch startet “Zwangsgutscheine” anzudrehen. Wolf bezeichnet die Vorgehensweise gegenüber der Tiroler Tageszeitung als “unverschämt” und führt wie folgt aus: „Die Konsumenten haben die Informationen erst kürzlich erhalten, die Gutscheine sind aber dennoch per 23. April 2020 datiert.” Kritik übt sie auch daran, dass einige E-Mails auf Englisch verfasst sind und im “Kleingedruckten” diesen Hinweis enthalten: Wenn Sie ihren Gutschein nicht binnen 12 Monaten einlösen, können Sie auf der Website der Fluggesellschaft eine Rückerstattung in bar beantragen.“ Der VKI hält die Vorgehensweise für “unverschämt” und “irreführend”. Daher werde man weitere Maßnahmen gegen die Fluggesellschaft Lauda und Ryanair ergreifen. Welche das sind sagte Wolf noch nicht.