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AK Kärnten gewinnt Klage gegen deutschen Reiseanbieter

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Aufgrund der Corona-Reisewarnung stornierte eine Kärntnerin ihre Türkeireise im August 2020. Der Anbieter aus Deutschland behielt sich nicht nur die Anzahlung ein, sondern klagte die Frau außerdem auf eine Stornogebühr von 1.800 Euro.

Ein Türkeiurlaub, der niemals stattfand, wurde für eine Kärntnerin zur bürokratischen Odyssee. Zum Zeitpunkt des Reiseantritts bestand in Österreich eine Reisewarnung für die Türkei, weshalb die Konsumentin den Urlaub stornierte. Der Reiseanbieter aus Deutschland beharrte auf dem Standpunkt, dass er die Anzahlung von fast 600 Euro einbehalten darf, denn Deutschland hatte zum Zeitpunkt des geplanten Urlaubs keine Reisewarnung mehr für die Türkei aufrecht. Und dem nicht genug: Der Anbieter stornierte die Reise kostenpflichtig und verlangte dafür eine 80-prozentige Stornogebühr und leitete ein Mahnverfahren in Deutschland ein – 1.800 Euro sollten von der Frau bezahlt werden.

Die Frau wandte sich mit ihrem Fall an den Konsumentenschutz der AK Kärnten. Sie hatte insgesamt rund 2.400 Euro zur verlieren. „Unserer Rechtsansicht nach war weder die Einbehaltung der Anzahlung noch die 80-prozentige Stornogebühr rechtens, weshalb wir tätig wurden“, erklärt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer den Sachverhalt.

Die AK erhob also 2021 gegen das Mahnverfahren in Deutschland Einspruch, mit Erfolg. In Deutschland wurde das Verfahren gegen die Kärntnerin eingestellt. „Und dann kam noch das österreichische Recht ins Spiel“, führt Höfferer aus und erklärt: „Wir vertraten den Standpunkt, dass der Frau auch die Anzahlung von rund 600 Euro zustehen. Also klagten wir den Anbieter und bekamen Recht. Der Frau entstehen für die nie angetretene Reise keine Kosten!“

„Bei Unsicherheit oder Fragen zu Reisethemen kann sich jede Kärntnerin und jeder Kärntner an die Expertinnen und Experten des AK-Konsumentenschutz wenden! Unser Service ist kostenlos“, so AK-Präsident Günther Goach.

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