Debit- und Kreditkarten (Foto: Jan Gruber).
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Kreditkarten-Reiseversicherungen oftmals an Bedingungen geknüpft

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Kreditkarten haben einen Reiseversicherungsschutz mit vielen unterschiedlichen Bausteinen. Wann der Versicherungsschutz wirksam wird, ist je nach Kartenanbieter und Karte verschieden. Manchmal reicht es etwa eine Karte zu besitzen, manchmal muss man sie regelmäßig verwenden. Auch mit welchem Verkehrsmittel gereist wird, ist manchmal nicht unerheblich. Beim Stornoschutz genau schauen, wann er gilt und wann nicht. Das zeigt eine aktuelle AK Analyse von drei Kreditkarten-Reiseversicherungen.

Die AK hat die Versicherungsbedingungen bei Kreditkarten von drei Kreditkartenanbietern analysiert. Sie arbeiten mit unterschiedlichen Versicherungsunternehmen zusammen: American Express, card complete, PayLife. Auch Kreditkarten inkludieren Reiseversicherungen mit zahlreichen Bausteinen: Storno, Reiseabbruch, Flugverspätung, Kranken- und Unfallversicherung, Reisehaftpflicht.

Die Jahresgebühren der Kreditkarten inklusive Versicherungsschutz betragen von 66 (card complete – Visa/Mastercard classic) bis 250 Euro (PayLife Platinum). „Es gibt je nach Kartenanbieter und Karte unterschiedliche Bedingungen für die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes“, weiß AK Konsumenten schützer Christian Prantner. So etwa reicht es von Besitz einer Kreditkarte über regelmäßige Verwendung für Zahlungen bis hin zur Zahlung des Reisepreises mit der Kreditkarte. Unterschiede gibt es zudem bei den Deckungslimits in den einzelnen Bausteinen.“

Vom Versicherungsschutz umfasst ist nicht nur der/die Karteninhaber:in selbst, sondern auch im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige (Ehe- oder Lebenspartner und die unterhaltsberechtigten Kinder). Details sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen, wobei beispielsweise bei card complete nur mitreisende Angehörige mitversichert sind; in der Reisunfall- und Behandlungskostenversicherung allerdings ausschließlich der Karteninhaber.

 „Es gibt weitere Voraussetzungen, damit der Versicherungsschutz wirksam wird“, so Prantner. „Es wird auch unterschieden, mit welchem Verkehrsmittel die Reise stattfindet.“ So sind bei Diners Club Reisen, die nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel sind (etwa mit dem privaten Auto), nicht versichert – Ausnahme: Reisegepäckversicherung, wenn zumindest eine Übernachtung auswärts ist.

Einer der wichtigsten Bausteine des Reiseversicherungsschutzes ist der Stornoschutz. Als Stornogründe im Rahmen der Stornoversicherung gelten in der Regel nur plötzliche und unerwartete Ereignisse (COVID-19 gilt als mitversichert) und Tod des Versicherten oder naher Angehöriger, ein bedeutender Sachschaden am Wohnungseigentum, unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes. Kein Schutz besteht bei Vorerkrankungen oder Ereignissen, die vorhersehbar waren. Bei der Schadensmeldung brauchen Konsumenten Belege, warum storniert wird, etwa Sterbeurkunde, ärztliches Attest oder Unfallbericht, Krankmeldung bei der Sozialversicherung. Nicht überall versichert sind Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung bekannt wurde sowie Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst. „Zu beachten ist, dass bei der Stornoversicherung ein Selbstbehalt anfallen kann, etwa 20 Prozent bei card complete oder bei PayLife Karte GoldPlus“, warnt Prantner.

Das sollten Sie bei Kreditkarten-Reiseversicherungen wissen – drei Tipps:

  • Versicherungsschutz: Fragen Sie vor einer Reise nach, an welche Bedingungen der Versicherungsschutz geknüpft ist, etwa Bezahlen der Reise mit der Karte.
  • Deckungslimits: Beachten Sie die einzelnen Deckungslimits in den einzelnen Bausteinen.
  • Schadensfall: Dokumentieren Sie den Schadensfall mit Rechnungen, Dokumenten, Fotos und melden Sie der Versicherung das Schadensereignis.
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