Das isländische Startup Niceair musste im Mai 2023 Insolvenz anmelden. Für den einstigen Operating Carrier Hifly wird es aber teuer, denn die isländische Behörde SGS hat angeordnet, dass dieser sowohl für die Ausgleichsleistungen als auch für die Erstattung der Flugtickets aufkommen muss.
Niceair war eine so genannte „virtuelle Fluggesellschaft“. Man charterte bei Hifly Malta Flugzeuge samt Personal und beauftragte diese mit der Durchführung von Flügen, deren Sitzplätze man im eigenen Namen vermarktet hat. Da der Auftraggeber keine Fluggesellschaft ist, wurde unter dem Code von Hifly geflogen.
Letzterer Umstand wird dem ACMI- und Charteranbieter nun zum Verhängnis, denn die isländische Verkehrsbehörde SGS hat in einem ersten Verfahren entschieden, dass Hifly wegen der Streichungen, die am 10. und 11. April 2023 vorgenommen wurde, sowohl Ausgleichsleistungen in der Höhe von 400 Euro pro Passagier und Richtung leisten muss als auch die bezahlten Ticketgelder erstatten muss. Letztere wurden von den Fluggästen aber nicht direkt an den ACMI-Anbieter, sondern an Niceair bezahlt.
Das Amt vertritt die Ansicht, dass Hifly dazu verpflichtet ist, da man über die Betriebsgenehmigung für die Durchführung der jeweiligen Flüge verfügt hat. Unabhängig davon von wem man beauftragt wurde, wäre man für die Einhaltung der Passagierrechte verantwortlich.
Die Entscheidung betrifft zunächst die beiden genannten Flugtage. Allerdings sind bei der isländischen Behörde noch zahlreiche andere Fälle anhängig, so dass davon auszugehen ist, dass diese ident entscheiden wird. Hifly steht ein Rechtsmittel zu, denn das Unternehmen kann gegen die Anordnung klagen.
Nicht selten kommt es vor, dass Passagiere von „virtuellen Fluggesellschaften“ im Reklamationsfall gewissen Problemen ausgesetzt sind, denn der Operating Carrier und der Ticketverkäufer reden sich gegenseitig aufeinander aus. Besonders kompliziert wird es, wenn das virtuelle Unternehmen abtaucht oder Insolvenz anmeldet.