Der Europäische Gerichtshof hat die Klagen von Ryanair, die sich gegen die Bewilligung der EU-Kommission hinsichtlich der Kreditgarantien, die zu Beginn der Covid-19-Pandemie seitens Schwedens und Dänemarks SAS gewährt wurden, endgültig abgewiesen.
Zahlreiche Regierungen haben am Anfang der Corona-Pandemie Staatshilfen und/oder Kreditgarantien an ausgewählte Fluggesellschaften vergeben. Diese wurden im Regelfall von der EU-Kommission bewilligt. Unter anderem Ryanair klagte gegen zahlreiche Freigaben vor dem Gericht der Europäischen Union, da man darin eine Wettbewerbsverzerrung sah. In einigen Fällen unterlag man, in anderen obsiegte man in erster Instanz.
Der SAS-Fall wurde als Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Die Vorinstanz hatte am 14. April 2021 die Klagen von Ryanair abgewiesen und unter anderem festgestellt, dass die Maßnahmen der Regierungen von Dänemark und Schweden mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen sind. Dagegen zog der Billigflieger für den EuGH.
Dieser hat nun das Rechtsmittel von Ryanair abgelehnt und die Entscheidung des EU-Gerichts bestätigt. Die vom Lowcoster vorgebrachten Argumente wurden zurückgewiesen. Eine weitere Instanz gibt es nicht mehr, so dass das der irische Konzern diesen Rechtsstreit nun endgültig verloren hat. Der Gerichtshof weist insbesondere darauf hin, dass die streitige Beihilfemaßnahme auf SAS beschränkt werden konnte. Sie musste nicht allen Unternehmen zugutekommen, die durch die Corona-Pandemie geschädigt wurden.