Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat am Montag, den 29. Juli 2024 mitgeteilt, dass man das Urteil es Europäischen Gerichtshofs, in dem die Freigabe der 150-Millionen-Euro-Staatshilfe für Austrian Airlines für rechtmäßig erkannt wurde, zur Kenntnis nimmt. Ein Rechtsmittel steht dem irischen Konzern ohnehin nicht mehr zu.
„In anderen Fällen, in denen es um staatliche Corona-Hilfen ging, entschied das EU-Gericht, dass Beihilfen in Milliardenhöhe, die Lufthansa, Air France, KLM, SAS und bestimmte italienische Fluggesellschaften erhalten hatten, unrechtmäßig waren. Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat die rechtswidrigen Beihilfen noch immer nicht zurückgefordert und auch keine Maßnahmen ergriffen, um den Schaden für den Wettbewerb zu beheben, der dadurch entstanden ist, dass die deutsche, französische, niederländische, schwedische, dänische und italienische Regierung unter Verstoß gegen das EU-Recht ihre heimischen Fluggesellschaften gegenüber anderen EU-Fluggesellschaften begünstigt haben“, so Ryanair in der entsprechenden Medienmitteilung.