Juli 30, 2024

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Juli 30, 2024

Bozen: Skyalps nimmt Göteborg auf

Die italienische Regionalfluggesellschaft Skyalps legt im Winterflugplan 2024/25 ab ihrer Homebase Bozen mit Göteborg eine weitere neue Route auf. Mit einer Flotte, die mittlerweile aus zehn de Havilland Dash 8-400 besteht, bedient der Carrier ab der Südtiroler Landeshauptstadt zahlreiche Routen. Weiters sind die Maschinen auch außerhalb, beispielsweise auf PSO-Strecken, im Einsatz. In Österreich steuert man derzeit ab Frankfurt am Main den Flughafen Linz an. Mit Wirksamkeit zum 18. Jänner 2025 will Skyalps von Bozen aus einmal pro Woche Kurs auf Göteborg nehmen. Es handelt sich um eine saisonale Winterstrecke, die sich hauptsächlich an Personen, die in Südtirol ihre Urlaube verbringen wollen, richtet. Daher ist die Neuaufnahme bis vorläufig 22. März 2025 befristet.

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Deutschland: Wizz Air stockt Budapest-Frequenzen deutlich auf

Die Billigfluggesellschaft Wizz Air stockt den Flugverkehr zwischen Budapest und den deutschen Städten Berlin, Dortmund und Stuttgart im Winterflugplan 2024/25 deutlich auf. Weiters nimmt man mit Memmingen eine neue Route auf. Erst seit wenigen Wochen ist Stuttgart im Streckennetz des Billigfliegers enthalten. Mit Wirksamkeit zum 23. Jänner 2024 wird Wizz Air ab Budapest fünfmal wöchentlich Kurs auf diese Stadt nehmen. Ab 18. Dezember 2024 wird man in selbiger Frequenz Dortmund bedienen. Deutlich aufgestockt wird Budapest-Berlin per 17. Dezember 2024. Diese Strecke will Wizz Air dann bis zu 12 Mal pro Woche bedienen. Gegenüber dem aktuellen Stand der Dinge sind das fünf wöchentliche Umläufe mehr. Neu nimmt man ab 17. Dezember 2024 von der ungarischen Hauptstadt aus Kurs auf Memmingen.

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AUA hat über OE-LZQ-Zukunft noch immer nicht entschieden

Seit einigen Wochen muss Austrian Airlines auf die Dienste des schwer beschädigten Airbus A320neo mit der Registrierung OE-LZQ verzichten. Daran wird sich – zumindest kurzfristig gesehen – auch nichts ändern. Vor rund einem Monat hieß es seitens des Carriers gegenüber Aviation.Direct, dass voraussichtlich im Juli 2024 eine Entscheidung über diese Zukunft des noch sehr jungen Verkehrsflugzeuges getroffen wird. Eine Sprecherin von Austrian Airlines bestätigte nun auf Anfrage, dass man sich bis dato noch nicht entschieden habe. Die OE-LZQ wurde im Rahmen eines Schleppvorgangs, der vereinfacht ausgedrückt schief gelaufen ist, schwer beschädigt. Zum Zeitpunkt des Vorfalls, der sich am Flughafen Wien-Schwechat ereignet hat, befanden sich keine Fluggäste an Bord.

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Tipp: Fluggastrechtetag in Wien

Am 23. September 2024 findet der zweite Fluggastrechtetag der Universität Wien statt. Die Veranstaltung wird im Dachgeschoss der Sky Lounge am Oskar-Morgenstern-Platz in Wien abgehalten. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf den aktuellen Entwicklungen in der Fluggastrechte-Verordnung sowie auf Kooperationsformen in der Luftfahrt und deren Auswirkungen auf das Pauschalreiserecht. Hochrangige Experten aus Österreich und Deutschland werden Vorträge halten und die dynamische Entwicklung der Fluggastrechte-Judikatur erörtern. Martin Klemm von Brenner & Klemm Rechtsanwälte wird zum Thema „Buchungen über Online-Reisevermittler und damit einhergehende Konsequenzen“ referieren. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist bis zum 20. September 2024 auf der Homepage des Postgraduate Centers der Universität Wien möglich. Auf einen Blick:

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Airlink und Qatar Airways: Spekulationen über Beteiligung

Die südafrikanische Fluggesellschaft Airlink dementiert weiterhin Medienberichte, dass Qatar Airways eine Beteiligung an dem Unternehmen plant. Laut Airlink-CEO Rodger Foster gibt es keine verbindliche Vereinbarung, obwohl Gespräche mit verschiedenen Partnern, darunter Qatar Airways, geführt werden. Berichte, die auf einen 20-prozentigen Anteil hinweisen, seien unbestätigt. Die Diskussionen um eine mögliche Beteiligung sind Teil einer breiteren Strategie von Qatar Airways, sein afrikanisches Netzwerk auszubauen, insbesondere im südlichen Afrika. Airlink, das Codeshare-Partnerschaften mit mehreren internationalen Fluggesellschaften unterhält, prüft regelmäßig strategische Optionen, um in einem wettbewerbsintensiven Markt bestehen zu können. Eine mögliche Beteiligung von Qatar Airways könnte jedoch durch südafrikanische Regulierungen, die ausländische Investitionen auf 25 % beschränken, beeinflusst werden.

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Widerøe-Flug muss wegen Riss in Cockpit-Windschutzscheibe notlanden

Ein Flug der norwegischen Fluggesellschaft Widerøe, Flugnummer WF910, musste am Sonntag eine Sicherheitslandung am Flughafen Hammerfest durchführen. Die DHC Dash 8-100, registriert als LN-WIP, war auf dem Weg von Tromsø nach Honningsvåg, als ein Riss in der Cockpit-Windschutzscheibe entdeckt wurde. An Bord befanden sich 21 Passagiere und drei Besatzungsmitglieder. Die Crew leitete gemäß den Standardprozeduren eine Notlandung ein. Der Pressekontakt von Widerøe, Satha Sritharan, bestätigte den Vorfall und erklärte, dass die Passagiere umfassend informiert wurden. Ein Ersatzflugzeug wird die Passagiere weiter nach Honningsvåg bringen, während das beschädigte Flugzeug einer technischen Überprüfung unterzogen wird.

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Notlandung wegen biologischer Gefahr auf United-Airlines-Flug

Ein United-Airlines-Flug von Houston nach Boston musste am 28. Juli 2024 aufgrund einer biologischen Gefahr umgeleitet werden. Flug UA2477, eine Boeing 737-800, wurde nach Washington-Dulles umgelenkt, nachdem ein Passagier schwer erkrankte. Die Situation verschlimmerte sich, wodurch sich Besatzungsmitglieder erbrachen und Passagiere Masken verlangten. Ein Arzt an Bord forderte eine sofortige Landung. Das Flugzeug wurde nach der Landung gründlich gereinigt und setzte seine Reise nach Boston fort. Keiner der 155 Passagiere oder sechs Besatzungsmitglieder benötigte medizinische Hilfe.

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EuGH-Urteil: Insolvenzschutz für Kunden bei Reiseabsage durch außergewöhnliche Umstände

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bedeutendes Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkungen auf die Reisebranche haben könnte. In seiner Entscheidung bestätigte der EuGH, dass Verbraucher auch dann Anspruch auf Rückerstattung haben, wenn sie ihre Reise aufgrund „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ absagen und der Reiseveranstalter nach der Absage insolvent wird. Das Urteil betrifft Fälle aus Belgien und Österreich, in denen Kunden aufgrund der Covid-19-Pandemie ihre Reisen stornieren mussten und kurz darauf der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldete. Im Mittelpunkt der Entscheidung standen zwei zentrale Fälle aus Belgien und Österreich, bei denen Reisende ihre geplanten Reisen für das Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie stornierten. Die betroffenen Kunden hatten Verträge mit Reiseveranstaltern abgeschlossen, die jedoch bald nach den Stornierungen Insolvenz anmeldeten. Die rechtliche Auseinandersetzung drehte sich darum, ob die Absicherung durch die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters auch in diesen Fällen greifen würde. In Österreich klagten Verbraucher gegen den Versicherer HDI, nachdem der Reiseveranstalter, bei dem sie gebucht hatten, Insolvenz angemeldet hatte. HDI argumentierte, dass keine Erstattung zu leisten sei, da die Stornierung der Reise aufgrund von Corona und nicht aufgrund der Insolvenz erfolgt sei. Dieser Argumentation folgte der EuGH jedoch nicht und stellte klar, dass der Schutz der Insolvenzversicherung auch in diesen Fällen wirksam bleibt. Die Entscheidung des EuGH Der EuGH entschied, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, Reisende, die ihre Reise wegen außergewöhnlicher Umstände wie der Pandemie absagen mussten, anders zu behandeln als solche, deren Reise aufgrund der Insolvenz des Veranstalters abgesagt wird. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf das EU-Recht, das vorsieht, dass Verbraucher,

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Level-Flug muss wegen medizinischem Notfall auf den Kanaren notlanden

Ein Iberia-Flug von Buenos Aires nach Barcelona, durchgeführt mit einem Airbus A330-200 der Airline Level (durchgeführt von Iberia), musste aufgrund eines medizinischen Notfalls auf den Kanarischen Inseln notlanden. Ein Passagier zeigte während des Fluges Symptome eines Schlaganfalls, woraufhin die Besatzung eine dringende Landung auf Gran Canaria organisierte. Der Vorfall ereignete sich in der Nähe des Archipels östlich der Westsahara. Der genaue Gesundheitszustand des betroffenen Passagiers ist derzeit nicht bekannt.

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Tuifly Belgium verlegt vorübergehend Flüge von Antwerpen nach Brüssel

Tuifly Belgium hat bekannt gegeben, dass Flüge von und nach Antwerpen aufgrund erheblicher Verzögerungen bei der Lieferung wichtiger Ersatzteile für ihre Embraer E195-E2-Flugzeuge vorübergehend nach Brüssel verlegt werden. Die Fluggesellschaft betreibt von Antwerpen aus drei dieser Flugzeuge, die regelmäßig gewartet werden, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die globalen Lieferkettenprobleme haben jedoch zu mehrmonatigen Verzögerungen bei der Lieferung der benötigten Ersatzteile geführt. Da Antwerpen keine größeren Flugzeuge der Boeing-Flotte aufnehmen kann, musste Tuifly die betroffenen Flüge nach Brüssel umleiten. Derzeit ist keine der Embraer-Maschinen betriebsfähig, was die vorübergehende Verlagerung der Flüge erforderlich macht. Tuifly arbeitet intensiv mit den Zulieferern zusammen, um die Ersatzteile so schnell wie möglich zu beschaffen. Alle bis zum 6. Oktober2024 geplanten Flüge werden nach Brüssel umgeleitet, und betroffene Passagiere werden direkt informiert.

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