Embraer 170 (Foto: Robert Spohr).
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Gericht bestätigt Entschädigung für KLM-Passagiere nach Flugverzögerung durch Betrunkenen

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Ein norwegisches Gericht hat entschieden, daß zwei KLM-Passagiere für eine Flugverzögerung entschädigt werden müssen, die durch einen betrunkenen Passagier verursacht wurde.

Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2022 auf einem Flug von Stavanger nach Amsterdam. Der betrunkene Passagier, der nach Zeugenaussagen bereits am Flughafen stark alkoholisiert war, durfte zunächst an Bord. Noch vor dem Abflug beschloß die Crew jedoch, ihn aus Sicherheitsgründen aus dem Flugzeug zu entfernen, was zu einer Verzögerung führte. Aufgrund der Verspätung verpassten die betroffenen Passagiere ihre Anschlüsse.

Zunächst wies KLM die Forderung nach Entschädigung mit Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ zurück. Doch das Bezirksgericht Romerike und Glåmdal stellte fest, daß die Fluggesellschaft aufgrund des offensichtlichen Zustands des Passagiers diesen frühzeitig hätte von der Beförderung ausschließen müssen. Die Kläger erhielten nun jeweils 1.200 Euro Entschädigung, was gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) bei derartigem Verschulden der Airline vorgesehen ist.

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