Ab Mittwoch, 11. November 2020, sind die Öffnungszeiten im Handel in Österreich beschränkt. Über eine Verordnung ist nun geregelt, dass um 19 Uhr 00 Sperrstunde ist. Für Reisende gibt es allerdings Ausnahmen an Flughäfen und Bahnhöfen. An diesen Orten dürfen die Läden weiterhin länger geöffnet bleiben.
Allerdings müssen sich Passagiere an Österreichs Flughäfen auch darauf einstellen, dass das eine oder andere Geschäft mangels Nachfrage freiwillig kürzere Öffnungszeiten praktiziert oder aber gänzlich geschlossen ist. An manchen Bundesländerflughäfen sind derzeit mangels Linienflüge alle Shops sowie die Gastronomie temporär geschlossen.
Die neue Verordnung der Regierung betrifft lediglich den Handel. Die Gastronomie darf weiterhin nur die Mitnahme von Speisen und Getränken anbieten. Das gilt ausdrücklich auch für Flughafenlounges, so auch Austrian Airlines beim Verlassen des exklusiven Wartebereichs Snacks und Getränke einpackt. In den Lounges darf nichts konsumiert werden und es besteht Maskenpflicht – auch am Tisch.