Der Bundesgerichtshof hat im Konflikt um Zubringerflüge zwischen Condor, dem Bundeskartellamt und Lufthansa entschieden.
Die Richter wiesen Beschwerden gegen die Kündigung des sogenannten Special Pro-Rate Agreements (SPA) durch Lufthansa zurück. Das SPA garantierte Condor vergünstigte Konditionen für Anschlussflüge von Lufthansa.
Für Condor bedeutet das Urteil einen Rückschlag, da etwa 30 Prozent der Passagiere auf bestimmten Strecken auf diese Zubringer angewiesen sind. Lufthansa setzt auf eine zeitnahe Neuregelung der Geschäftsbeziehungen, während Condor eigene Maßnahmen zur Unabhängigkeit umsetzt.