Die Fluggesellschaft Easyjet hat vor dem Regionalverwaltungsgericht von Lazio in Rom ihre Berufung gegen eine Geldstrafe von 2,8 Millionen Euro verloren. Die Strafe wurde 2021 von der italienischen Wettbewerbsbehörde L’Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) verhängt, nachdem festgestellt wurde, dass Easyjet während der COVID-19-Pandemie gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen hatte.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der AGCM und stellte fest, dass die Airline die Rechte der Passagiere nach Flugstreichungen im Jahr 2020 nicht ordnungsgemäß gewahrt hatte. Insbesondere ging es um die fehlende Option für betroffene Fluggäste, sich für eine Rückerstattung in bar oder eine Umbuchung zu entscheiden. Stattdessen hatte Easyjet hauptsächlich Gutscheine ausgestellt und die Rückerstattungsanfragen der Kunden durch erschwerte Kontaktmöglichkeiten und Verzögerungen behindert. Die Wettbewerbsbehörde hatte Easyjet, Ryanair und Volotea vorgeworfen, während des Lockdowns im Jahr 2020 ohne ausreichende Entschuldigung zahlreiche Flüge zu stornieren und die Rückerstattungspflicht zu umgehen.
Das Gericht entschied, dass eine Airline nur dann von einer Entschädigungspflicht befreit werden kann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Stornierung oder Verzögerung unvermeidbar machen. Die Airline muss in solchen Fällen darlegen, dass keine zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden konnten, um eine Stornierung zu verhindern.
Easyjet reagierte auf die Entscheidung mit der Stellungnahme, dass das Unternehmen immer in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen gehandelt habe und die Entscheidung nun geprüft werde.