Airbus A320neo (Foto: Robert Spohr).
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EU-Kommission stellt Kartellverfahren gegen Lufthansa ein

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Im anhaltenden Konflikt zwischen der Deutschen Lufthansa AG und der Ferienfluggesellschaft Condor hat die Europäische Kommission überraschend ihr vorläufiges Kartellverfahren gegen Lufthansa eingestellt. Diese Entscheidung bedeutet für Condor, daß eine rasche Lösung für die dringend benötigten Zubringerflüge zum Drehkreuz Frankfurt vorerst ausbleibt.

Der Kern des Disputs liegt in der Bereitstellung von Zubringerflügen, die Passagiere von verschiedenen europäischen Flughäfen nach Frankfurt transportieren, um dort auf Langstreckenflüge von Condor umzusteigen. Historisch gesehen nutzte Condor hierfür das Kurzstreckennetz der Lufthansa, basierend auf sogenannten Special Prorate Agreements (SPA), die es Condor ermöglichten, Plätze auf Lufthansa-Flügen zu vergünstigten Konditionen zu buchen. Diese Vereinbarungen wurden jedoch im Dezember 2024 von Lufthansa beendet, was zu erheblichen operationalen Herausforderungen für Condor führte.

Intervention der EU-Kommission

Im Januar 2025 intervenierte die Europäische Kommission und äußerte Wettbewerbsbedenken hinsichtlich der Beendigung der Zubringerflüge durch Lufthansa. Die Kommission befürchtete, daß der Wegfall dieser Kooperation den Wettbewerb auf der transatlantischen Strecke Frankfurt–New York erheblich beeinträchtigen könnte, da Condor ohne die Zubringerflüge Schwierigkeiten hätte, diese Route weiterhin wirtschaftlich zu betreiben. Infolgedessen kündigte die Kommission an, Lufthansa anzuweisen, die Zubringerflüge für Condor wieder aufzunehmen.

Am 27. Februar 2025 gab die EU-Kommission jedoch bekannt, daß sie das vorläufige Kartellverfahren gegen Lufthansa einstellt. Nach eingehender Prüfung aller verfügbaren Beweise kam die Behörde zu dem Schluß, daß nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen erfüllt seien. Die Hauptuntersuchung hinsichtlich der Vereinbarkeit des transatlantischen Gemeinschaftsunternehmens A++ von Lufthansa, United Airlines und Air Canada mit den EU-Wettbewerbsregeln wird jedoch fortgesetzt.

Reaktionen der beteiligten Parteien

Condor zeigte sich zurückhaltend und verzichtete auf eine detaillierte Stellungnahme zur Entscheidung der Kommission. Das Unternehmen betonte jedoch, daß es weiterhin auf positive Entscheidungen in den laufenden Verfahren sowohl bei der EU-Kommission als auch beim Bundeskartellamt hoffe. Zudem befinde man sich in konstruktiven Gesprächen mit Lufthansa, um eine außergerichtliche Lösung zu erzielen.

Lufthansa begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Der Konzern hatte zuvor die rechtliche Grundlage für ein mögliches Eingreifen der Kommission infrage gestellt und argumentiert, daß die Beendigung der Zubringerflüge rechtmäßig sei.

Auswirkungen auf Condor

Die Einstellung des vorläufigen Verfahrens bedeutet für Condor, daß die Airline weiterhin ohne die Unterstützung durch das Lufthansa-Kurzstreckennetz operieren muß. Dies hat bereits dazu geführt, daß Condor ihr Nordamerika-Programm reduzieren mußte. Zudem ist die Fluggesellschaft gezwungen, eigene Zubringerflüge von verschiedenen deutschen und europäischen Flughäfen nach Frankfurt aufzubauen, was mit erheblichen finanziellen und logistischen Herausforderungen verbunden ist.

Frühere Entscheidungen des Bundeskartellamts

Bereits im September 2022 hatte das Bundeskartellamt interveniert und Lufthansa untersagt, die bestehenden Kooperationsvereinbarungen mit Condor zu beenden. Die Behörde argumentierte, daß Lufthansa aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung im Zubringermarkt besonderen kartellrechtlichen Pflichten unterliege und die Kündigung der SPAs eine unbillige Behinderung von Condor darstelle. Diese Entscheidung wurde jedoch von Lufthansa angefochten, was zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führte.

Die Fortsetzung der Hauptuntersuchung durch die EU-Kommission wird zeigen, ob das Gemeinschaftsunternehmen A++ den Wettbewerb auf transatlantischen Strecken unzulässig einschränkt. Für Condor bleibt die Situation angespannt, da ohne eine Wiederaufnahme der Zubringerkooperation mit Lufthansa die Wettbewerbsfähigkeit auf bestimmten Langstreckenrouten gefährdet ist. Die kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, ob eine einvernehmliche Lösung zwischen den beiden Fluggesellschaften gefunden wird oder ob weitere regulatorische Eingriffe notwendig sind.

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