Die Türkei hat ihre Fluggastrechte reformiert und gewährt nun finanzielle Entschädigungen für erhebliche Flugverspätungen. Seit Ende des vergangenen Jahres sind Fluggesellschaften verpflichtet, bei Verspätungen von mehr als drei Stunden auf Inlandsflügen eine Entschädigung von 100 Euro zu zahlen. Für internationale Flüge hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz ab und reicht von 250 Euro bis 600 Euro.
Mit dieser Regelung orientiert sich die Türkei an der EU-Verordnung 261/2004, die vergleichbare Entschädigungsansprüche für Passagiere in der Europäischen Union festlegt. Rechtsexperten bewerten die Einführung der neuen Vorschrift positiv, weisen jedoch darauf hin, dass die praktische Umsetzung in der Türkei noch in der Entwicklung ist. Die genaue Handhabung durch Gerichte und Behörden werde sich erst im Laufe der Zeit zeigen.
Reisenden wird geraten, ihre Ansprüche bei Flugstörungen genau zu prüfen und sowohl die türkischen als auch die EU-Regelungen in Betracht zu ziehen. Das Fluggastrechteportal Skycoop betont, dass es für Passagiere ratsam sei, bei Problemen ihre Rechte aktiv einzufordern, um von den neuen Entschädigungsregelungen zu profitieren.