Airbus A320 (Foto: Jan Gruber).
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Wichtige Hinweise für die Buchung von Individualreisen: AK rät zu gründlicher Vorbereitung

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Immer mehr Reisende entscheiden sich dafür, ihren Urlaub individuell zusammenzustellen, indem sie verschiedene Leistungen wie Flüge, Unterkünfte und Mietwagen direkt buchen. Die Arbeiterkammer rät jedoch dazu, sich vorab gründlich zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei Individualreisen schließen Konsumenten in der Regel separate Verträge mit den einzelnen Leistungsträgern wie Hotels, Fluggesellschaften oder Mietwagenfirmen ab, ohne dass ein Reiseveranstalter als Ansprechpartner fungiert.

Ein zentrales Thema bei solchen Buchungen ist die Rechtslage im Falle von Problemen während der Reise. Da die Verträge meist direkt mit den Leistungsträgern im Ausland abgeschlossen werden, können Gewährleistungsansprüche nicht immer einfach durchgesetzt werden. Zudem kann das Landesrecht des jeweiligen Vertragspartners zum Tragen kommen, was die Rechtsdurchsetzung erheblich erschwert. Hinzu kommt, dass sprachliche Barrieren oft eine zusätzliche Herausforderung darstellen. Daher empfiehlt die Arbeiterkammer, sich vorab genau über die Kontaktmöglichkeiten zu informieren und die Lage der Unterkunft zu prüfen, etwa mit Hilfe von Google Earth.

Ein weiteres wichtiges Thema sind Online-Bewertungen, die für viele Reisende eine wichtige Informationsquelle darstellen. Doch nicht alle Bewertungen sind zuverlässig. Besonders neue Unterkünfte, die zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen angeboten werden, können verzerrte oder manipulierte Bewertungen aufweisen. Es wird geraten, die Bewertungen in verschiedenen Foren und über längere Zeiträume hinweg zu lesen, um ein ausgewogenes Bild zu erhalten.

Schließlich warnt die Arbeiterkammer auch vor Vorauszahlungen. Reisende sollten, wenn möglich, die Zahlung vor Ort wählen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Zahlung per Kreditkarte eine sicherere Option. Bei Vorauszahlungen per Überweisung besteht das Risiko, dass man im Falle einer Insolvenz des Anbieters ohne Rückerstattung bleibt. Zudem sind Preisminderungsansprüche im Ausland oft schwer durchsetzbar.

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