Boeing 737-800 Winglet (Foto: Jan Gruber).
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Ryanair hebt Beschränkung für nicht-europäische Aktionäre auf

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Ryanair Holdings hat die bisherige Beschränkung aufgehoben, die es Nicht-EU-Bürgern untersagte, Anteile am Unternehmen zu erwerben. Diese Entscheidung folgt auf eine interne Prüfung, die ergab, daß mittlerweile mehr als die Hälfte des ausgegebenen Aktienkapitals von EU-Bürgern gehalten wird. Die Maßnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, wie das Unternehmen am 7. März 2025 in einer Mitteilung an seine Investoren bekanntgab.

Die Aufhebung dieser Restriktion bedeutet, daß nun auch Nicht-EU-Bürger wieder regulär Ryanair-Aktien erwerben können. Dies betrifft sowohl die an der irischen Börse Euronext Dublin notierten Stammaktien als auch die an der Nasdaq gelisteten Hinterlegungsscheine (Depositary Shares). Trotz dieser Lockerung wird die Fluggesellschaft weiterhin Stimmrechtsbeschränkungen anwenden, um die Einhaltung der EU-Vorschriften zur Eigentümerschaft sicherzustellen.

Hintergrund: EU-Vorgaben zur Eigentümerschaft von Fluggesellschaften

Gemäß der EU-Verordnung 1008/2008 müssen Fluggesellschaften, die innerhalb der Europäischen Union operieren, mehrheitlich von EU-Bürgern kontrolliert und gehalten werden, um eine Betriebslizenz zu erhalten. Dabei darf der Anteil von Nicht-EU-Bürgern maximal 49,9 Prozent betragen. Diese Regelung zielt darauf ab, sicherzustellen, daß die strategische Kontrolle und Entscheidungsgewalt bei Unternehmen mit Sitz in der EU verbleiben.

Die Eigentumsverhältnisse an Ryanair änderten sich signifikant mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 1. Januar 2021. Durch den Brexit wurden britische Aktionäre als Nicht-EU-Bürger eingestuft, was zur Folge hatte, daß ihre Anteile als „restricted shares“ behandelt wurden. Diese Aktien waren mit eingeschränkten Rechten versehen: Die Inhaber durften nicht an Hauptversammlungen teilnehmen, keine Redebeiträge leisten und nicht abstimmen.

Zur Sicherstellung der EU-konformen Eigentümerstruktur führte Ryanair ein System ein, welches die Beteiligung von Nicht-EU-Bürgern regulierte. Ähnliche Maßnahmen ergriffen auch andere europäische Fluggesellschaften wie Wizz Air und easyJet. Ryanair behält sich weiterhin das Recht vor, die Kaufbeschränkungen erneut einzuführen, falls der Anteil der EU-Eigentümer unter 20 Prozent fällt. Dies entspricht einer Vorgabe der zuständigen Regulierungsbehörden.

Eigentümerstruktur: Wandel nach dem Brexit

Laut Angaben von Ryanair fiel der Anteil der von EU-Bürgern gehaltenen Aktien nach dem Brexit von etwa 54 Prozent auf nur noch 40 Prozent. Dieser Rückgang resultierte aus der Umklassifizierung britischer Aktionäre. Um die EU-Vorgaben weiterhin zu erfüllen, leitete Ryanair ein Aktienrückkaufprogramm ein, das den Anteil der EU-Besitzverhältnisse bis September 2024 wieder auf 48 Prozent erhöhte.

Bereits im September 2024 hatte der Vorstand eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse durchgeführt und festgestellt, daß der Anteil der von EU-Bürgern gehaltenen Aktien innerhalb von sechs bis zwölf Monaten wieder die 50-Prozent-Marke überschreiten würde. Diese Prognose hat sich nun bewahrheitet und führte zur Aufhebung der Kaufbeschränkung.

Ryanairs Vorstand betonte jedoch, daß die Erlaubnis für Nicht-EU-Bürger, Anteile zu erwerben, jederzeit wieder eingeschränkt werden könne, sollte der Anteil von EU-Bürgern an den stimmberechtigten Aktien unter die festgelegte Mindestschwelle von 20 Prozent sinken. Dieses Vorgehen ist Teil der Strategie des Unternehmens, um langfristig die Betriebslizenz in der Europäischen Union zu sichern.

Auswirkungen auf den Aktienmarkt

Die Entscheidung, die Beschränkungen aufzuheben, könnte das Interesse internationaler Investoren an Ryanair-Aktien wiederbeleben. Analysten erwarten, daß die erweiterte Käuferschicht den Handel mit Ryanair-Aktien beleben könnte, was potenziell zu einer Erhöhung des Aktienkurses führt. Gleichzeitig bleibt die Fluggesellschaft durch die fortbestehenden Stimmrechtsbeschränkungen in der Lage, die Kontrolle über ihre Eigentümerstruktur zu behalten.

Michael O’Leary, der Vorstandsvorsitzende der Ryanair-Gruppe, hatte bereits bei der Hauptversammlung im Jahr 2024 erklärt, daß die schrittweise Rückkehr zu einer EU-dominierten Eigentümerschaft eine Priorität sei. Der nun erfolgte Schritt ist Teil einer langfristigen Strategie, um Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung zu gewährleisten, während gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen erfüllt bleiben.

Zukünftige Entwicklungen

Ryanair wird die Eigentümerstruktur weiterhin genau überwachen. Sollte der Anteil von EU-Bürgern erneut unter die gesetzliche Schwelle sinken, könnte die Fluggesellschaft die Beschränkungen für Nicht-EU-Investoren wieder einführen. Diese dynamische Anpassung ist notwendig, um die langfristige Betriebssicherheit und regulatorische Compliance zu gewährleisten.

Mit dem aktuellen Schritt zeigt Ryanair jedoch, daß es dem Unternehmen gelungen ist, den Rückgang des EU-Besitzanteils nach dem Brexit erfolgreich zu kompensieren. Die Marktbeobachter erwarten, daß die Fluggesellschaft weiterhin ihre Position als eine der führenden europäischen Billigfluggesellschaften behaupten wird.

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