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Änderungen der EU-Fluggastrechteverordnung: Ein Schritt zurück für Reisende?

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Seit mehr als 20 Jahren schützt die EU-Fluggastrechteverordnung (EU-VO 261/2004) Passagiere vor den Unannehmlichkeiten, die durch verspätete oder annullierte Flüge entstehen. Doch nun stehen Änderungen der Verordnung zur Diskussion, die laut Experten weitreichende Folgen für die Rechte der Verbraucher haben könnten. Insbesondere eine geplante Anpassung der Entschädigungsregelungen für Flugverspätungen sorgt für Kontroversen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung gewährte bislang finanzielle Ausgleichszahlungen für Passagiere, die von einer Verspätung von mehr als drei Stunden betroffen waren. Je nach Länge der Flugstrecke konnten Reisende Entschädigungen in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro erwarten. Doch in den Reformvorschlägen, die von der Europäischen Kommission und der polnischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt wurden, zeichnen sich gravierende Änderungen ab. So könnte eine Verspätung erst ab fünf, neun oder sogar zwölf Stunden eine Entschädigung auslösen, je nach Flugdistanz und Zielort. Diese Anpassungen könnten für viele Passagiere das Aus für ihre Ansprüche bedeuten, da viele Verspätungen künftig nicht mehr unter die bisherigen Entschädigungsregelungen fallen würden.

Die vorgeschlagenen Änderungen im Detail

Die derzeitige Regelung der EU-Fluggastrechte sieht Entschädigungszahlungen vor, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Je nach Entfernung des Flugs variiert die Höhe der Entschädigung. Für Flüge mit einer Strecke von bis zu 1.500 Kilometern stehen Passagieren 250 Euro zu, bei einer Flugstrecke von bis zu 3.500 Kilometern sind es 400 Euro und für Flüge über 3.500 Kilometern 600 Euro. Diese Entschädigungen gelten sowohl für Flüge innerhalb der EU als auch für internationale Flüge, solange die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt.

Die Reformvorschläge beinhalten jedoch eine drastische Verschiebung der Entschädigungsgrenzen. So würde eine Entschädigung erst bei einer Verspätung von fünf Stunden bei Flügen bis 3.500 Kilometern und von neun Stunden bei Flügen über 3.500 Kilometern innerhalb der EU in Kraft treten. Noch gravierender ist die Regelung für internationale Flüge außerhalb der EU: Hier würde eine Entschädigung erst bei einer Verspätung von zwölf Stunden fällig werden. Ein solcher Schritt würde die Entschädigungsansprüche von Millionen von Passagieren stark einschränken und viele Reisende im Fall von Verspätungen im Regen stehen lassen.

Kritik an den Reformvorschlägen

Die geplanten Änderungen stoßen bei Verbraucherschutzorganisationen und Experten auf scharfe Kritik. Besonders die Organisation FairPlane, die sich für die Rechte von Flugpassagieren einsetzt, äußert sich besorgt über die geplanten Reformen. Michael Flandorfer, Geschäftsführer von FairPlane, warnt vor den negativen Folgen für Verbraucher: „Eine solche Änderung würde eine Reduzierung der Ansprüche um mindestens 70 Prozent für Verbraucher bedeuten.

Neben dem Ärger und Stress bei unvorhergesehenen Flugverspätungen steht oft ein großer finanzieller Schaden im Vordergrund, wenn vorab gebuchte Hotelzimmer verfallen oder Mietwagen nicht mehr verfügbar sind.“ Laut Flandorfer würden die geplanten Änderungen dazu führen, dass viele Passagiere nicht mehr die Entschädigung erhalten würden, auf die sie bisher Anspruch hatten, was ihre finanzielle Belastung zusätzlich erhöhen würde.

Reaktionen aus der Branche und den betroffenen Kreisen

Die vorgeschlagenen Änderungen werfen auch ein Licht auf die schwierige Balance zwischen dem Schutz der Verbraucher und den Interessen der Fluggesellschaften. Die Argumentation der Fluggesellschaften basiert darauf, dass die bisherigen Regelungen zu hohen finanziellen Belastungen führten. Insbesondere in Krisenzeiten, wie der Corona-Pandemie, hätten viele Fluggesellschaften massive Verluste erlitten und könnten nur schwer die finanziellen Anforderungen der Fluggastrechteverordnung erfüllen. Dennoch stellt sich die Frage, ob diese Entschädigungen nicht eine notwendige Absicherung für Reisende darstellen, die durch unverschuldete Verspätungen oder Annullierungen in Schwierigkeiten geraten.

Die Argumente der Fluggesellschaften werden jedoch von der überwiegenden Mehrheit der Verbrauchervertreter und von Flugpassagieren, die selbst oft von Verspätungen betroffen sind, als unzureichend und unverschämt betrachtet. Viele Reisende empfinden es als ungerecht, dass sie trotz langer Verspätungen keine Entschädigung erhalten, nur weil sie Pech mit der Zeit haben oder das Flugunternehmen die Verspätung nicht schnell genug eingesteht.

Der Ruf nach Verbesserungen – Forderungen von FairPlane

Die Verbraucherschutzorganisation FairPlane plädiert für eine Beibehaltung der Entschädigungsansprüche bei Verspätungen ab drei Stunden. Darüber hinaus fordert die Organisation eine Anpassung der Entschädigungsbeträge, die seit dem Inkrafttreten der Verordnung vor mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr angehoben wurden. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der steigenden Preise für Flugtickets sollten die Entschädigungszahlungen ebenfalls angepasst werden, so FairPlane.

Ein weiterer Punkt, den FairPlane anprangert, ist die Einführung einer europaweiten verpflichtenden Flugpreisabsicherung im Insolvenzfall. Hierbei solle sichergestellt werden, dass Passagiere im Falle einer Airline-Insolvenz nicht auf ihren Ticketkosten sitzen bleiben. Zudem fordert die Organisation eine proaktive Information der Passagiere über ihre Rechte, um die Transparenz und das Verständnis der Fluggastrechte zu verbessern. Laut einer Eurobarometer-Umfrage fühlen sich nur etwa 30 Prozent der Passagiere gut über ihre Rechte informiert, was in Zeiten von Flugstreichungen und Verspätungen ein ernstes Problem darstellt.

Die geplanten Änderungen der EU-Fluggastrechteverordnung werfen die Frage auf, wie der Ausgleich zwischen den Interessen der Fluggesellschaften und den Bedürfnissen der Passagiere gewahrt werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob die Reformen tatsächlich in dieser Form umgesetzt werden oder ob der Druck von Verbraucherschutzorganisationen und der breiten Öffentlichkeit zu einer Rücknahme oder Anpassung der Vorschläge führt. Klar ist jedoch, dass die Zukunft der Fluggastrechte in Europa eine gründliche und faire Neubewertung erfordert.

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