Flaggen der EU und Griechenlands vor dem Flughafen Rhodos (Foto: Jan Gruber).
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Streik der Fluglotsen in Griechenland beeinträchtigt Reiseverkehr zu Ferienbeginn

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Pünktlich zum Beginn der Osterferien in mehreren deutschen Bundesländern drohen erhebliche Beeinträchtigungen im Flugverkehr nach Griechenland. Für Mittwoch, den 9. April 2025, haben die griechischen Fluglotsen einen 24-stündigen Streik angekündigt. Dies wird voraussichtlich zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen führen, was besonders Urlauber treffen dürfte, die ihren Osterurlaub in Griechenland verbringen wollen. Bereits im Februar hatte es an griechischen Flughäfen Streiks von Flughafenpersonal gegeben, die ähnliche Gehaltsforderungen wie in Deutschland zum Hintergrund hatten.

Fluggastrechtsexpertin Nina Staub von AirHelp wies darauf hin, dass Passagiere im Falle eines Streiks von Flughafenpersonal in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung haben, da dieser als außergewöhnlicher Umstand gilt, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegt. Dies bedeutet, dass Betroffene für annullierte oder stark verspätete Flüge keine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person geltend machen können.

Allerdings bestehen dennoch Rechte für die betroffenen Reisenden. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Annullierung haben Passagiere Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder auf eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Fluggesellschaften bieten in solchen Fällen meist eine Umbuchung auf einen anderen Flug an. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2020 sind Fluglinien zudem verpflichtet, Passagiere auf der schnellstmöglichen Route umzubuchen, notfalls auch mit einer anderen Gesellschaft oder über indirekte Verbindungen. Sollte die Airline keine angemessene Alternative anbieten, können Passagiere selbst eine Beförderungsmöglichkeit suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen, wobei eine vorherige Absprache mit der Airline ratsam ist.

Zudem müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen von über zwei Stunden den Passagieren am Flughafen Verpflegung und Getränke zur Verfügung stellen sowie die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu versenden. Bei Bedarf muss auch eine Unterkunft inklusive Transfer organisiert werden. Flugreisende sollten diese Leistungen bei der Airline einfordern und alle Belege aufbewahren, um gegebenenfalls eine Kostenerstattung für Verpflegung, Ersatzbeförderung oder Unterkunft zu beantragen.

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