Logo der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC (Foto: Jan Gruber).
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Rechtsstreit zwischen Ryanair und italienischer Luftfahrtbehörde eskaliert

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Ein heftiger Streit zwischen der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair und der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC ist in einen handfesten Rechtsstreit gemündet. Wie die italienische Tageszeitung Corriere della Sera berichtete, hat Ryanair unter der Führung ihres streitbaren Geschäftsführers Michael O’Leary eine Verleumdungsklage in Höhe von einer Million Euro gegen die von Pierluigi Di Palma geleitete ENAC eingereicht. Zuvor hatte bereits die ENAC selbst Klage gegen O’Leary und Ryanair wegen angeblicher Verleumdung eingereicht und einen Schadenersatz von 160.000 Euro gefordert. Die juristische Auseinandersetzung ist die Eskalation eines Konflikts, der seinen Ursprung in den stark gestiegenen Flugticketpreisen in Italien im Sommer 2023 hat.

Der Disput entzündete sich, als bekannt wurde, dass die Flugpreise in Italien während der Hauptreisezeit des Sommers 2023 um nahezu 50 Prozent in die Höhe geschnellt waren, obwohl die Treibstoffkosten im gleichen Zeitraum um etwa 45 Prozent gesunken waren. Diese Preisentwicklung rief die italienische Preisaufsichtsbehörde auf den Plan, die daraufhin die grossen Fluggesellschaften zu einer Stellungnahme aufforderte. Im August 2023 reagierte die italienische Regierung schliesslich mit einem Dekret, das Preisobergrenzen für Flugstrecken von und nach den Inseln Sizilien und Sardinien festlegte.

Ryanair-Chef Michael O’Leary reagierte äusserst verärgert auf diesen staatlichen Eingriff in die Preisgestaltung. Er bezeichnete das Dekret öffentlich als „Unsinn“ und die Verantwortlichen der ENAC als „Clowns“. Zudem argumentierte er, dass die Preisbegrenzung gegen geltendes EU-Recht verstosse und letztlich nicht durchsetzbar sei. O’Leary betonte damals, dass europäische Regeln vorschrieben, dass die Preise durch den Markt bestimmt würden und staatliche Interventionen unzulässig seien.

Nachdem eine aussergerichtliche Einigung scheiterte, reichten die ENAC und ihr Präsident Pierluigi Di Palma beim Gericht in Rom Klage gegen O’Leary und Ryanair ein. Sie forderten jeweils 80.000 Euro Schadenersatz und warfen O’Leary und dem Unternehmen wiederholte verleumderische Äusserungen vor. Die erste Anhörung in diesem Fall war für den 8. April 2025 angesetzt. Überraschenderweise erschien das Anwaltsteam von Ryanair jedoch bereits am 18. März 2025 vor Gericht, beantragte die Abweisung der Klage der ENAC und reichte gleichzeitig eine Gegenklage in Höhe von einer Million Euro gegen ENAC-Präsident Di Palma wegen Verleumdung ein. Die Hauptverhandlung, die über den Ausgang dieses Rechtsstreits entscheiden soll, ist nun für Oktober 2025 terminiert.

Grundsätzlich ist es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren Institutionen aufgrund der EU-Wettbewerbs- und Marktvorschriften untersagt, allgemeine Preisobergrenzen für Flugtickets festzulegen. Preiskontrollen im Luftverkehrsbinnenmarkt wurden bereits vor Jahren abgeschafft, und die Preisgestaltung obliegt seither den Marktkräften und nicht staatlichen Eingriffen. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmefälle, in denen eine begrenzte Preisregulierung oder -intervention zulässig sein könnte. Dies betrifft beispielsweise Strecken, die unter Gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betrieben werden, oder Situationen, die einen Notstand darstellen.

Das italienische Verkehrsministerium hatte im Jahr 2023 in Bezug auf die von der Regierung vorgeschlagene Preisobergrenze für Flugtickets verlauten lassen, dass diese im Einklang mit den Normen der Europäischen Union stehe und nicht gegen die Regeln der freien Marktwirtschaft verstosse. Diese Aussage erfolgte, nachdem europäische Fluggesellschaften die Europäische Kommission um ein Eingreifen gebeten hatten. Quellen des Ministeriums fügten hinzu, dass die Massnahmen zum Schutz der Verbraucher angesichts spekulativer Phänomene oder Marktverzerrungen, wie sie von den Kontrollbehörden für einige Flugstrecken gemeldet worden seien, durchaus mit den europäischen Richtlinien vereinbar seien.

Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen Ryanair und der ENAC verdeutlicht die Spannungen zwischen dem Bestreben nationaler Regierungen, in Ausnahmesituationen zum Schutz der Verbraucher einzugreifen, und den Prinzipien des freien Marktes im europäischen Luftverkehr. Der Ausgang des für Oktober 2025 angesetzten Gerichtsverfahrens wird zeigen, welche Seite sich in diesem Konflikt durchsetzen kann und welche Konsequenzen dies für die zukünftige Preisgestaltung im italienischen Luftverkehr haben wird. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht die Argumente der ENAC bezüglich der angeblichen Verleumdung durch Ryanair und Michael O’Leary als stichhaltig erachtet oder ob die Gegenklage von Ryanair wegen Verleumdung Erfolg haben wird. Dieser Fall könnte präzedenzbildend für ähnliche Konflikte zwischen Fluggesellschaften und staatlichen Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union sein.

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