Boeing 787 (Foto: Granit Pireci).
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Australischer Gerichtshof weist Klage gegen Air Canada wegen Turbulenzen ab – Schadenersatz begrenzt

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Der australische High Court hat am 14. Mai 2025 im Fall Evans & Anor gegen Air Canada ein Urteil gefällt, das die Forderungen von Passagieren (den Klägern) auf unbegrenzten Schadenersatz für Verletzungen, Schmerzen und Leiden abweist.

Der Fall geht auf ein Ereignis im Jahr 2019 zurück, bei dem 35 Passagiere auf dem Weg nach Sydney verletzt wurden, als heftige Turbulenzen den Flug beeinträchtigten und zu einer Notlandung in Hawaii zwangen. Mutter und Tochter, Renae und Stephanie Evans, gaben an, seit 2019 unter anhaltenden Verletzungen zu leiden, die körperliches und psychisches Leid verursachen. Das summarische Urteil wies die Berufung der Passagiere zurück, die die Auslegung bestimmter Artikel anfechten wollten, welche die Haftungsbegrenzung internationaler Luftfahrtunternehmen im Zivilflugverkehr regeln. Das Gericht erkannte zwar eine grundsätzliche Haftung an, entschied jedoch, daß die von Air Canada zu zahlende Schadenersatzsumme nicht unbegrenzt sein würde.

Die Montréaler Konvention als Grundlage der Haftungsbegrenzung

Die Berufung der Passagiere zielte darauf ab, den Schadenersatz unter Berufung auf spezifische Artikel des Montréaler Übereinkommens von 1999 zu erhöhen. Dieses Abkommen legt Haftungsgrenzen für internationale Luftfahrtunternehmen zwischen allen Unterzeichnerstaaten fest. Eine wichtige Ergänzung des Übereinkommens findet sich in Artikel 25, der nach der Ratifizierung hinzugefügt wurde.

Dieser Artikel sieht eine unbegrenzte Schadenersatzhaftung vor, wenn die Fluggesellschaft auf die Haftungsbeschränkungen verzichtet. Air Canada argumentierte, daß der Schadenersatz gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens auf etwa 240.000 US-Dollar begrenzt sei. Die Kläger hingegen machten geltend, daß Air Canada gemäß Artikel 25 auf diese Einrede verzichtet habe und es somit keine finanziellen Beschränkungen hinsichtlich Tod oder Körperverletzung gebe.

Artikel 17 des Montréaler Übereinkommens bildete die Grundlage für die Forderung der Passagiere nach Entschädigung für erlittene Rückenverletzungen und psychische Schäden. Der High Court entschied jedoch einstimmig, daß der Schaden gemäß Artikel 21 nicht durch Fahrlässigkeit, eine unzulässige Handlung oder Unterlassung von Air Canada, ihren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht wurde. Folglich wies das Gericht die Klage der Passagiere ab.

Der Vorfall im Detail – Turbulenzen über dem Pazifik

Der betroffene Flug von Air Canada war auf dem Weg von Vancouver nach Sydney, als er in einer Höhe von etwa 11.000 Metern über dem Pazifik auf heftige Turbulenzen stieß. Die Boeing 777-200LR mit 269 Passagieren und 15 Besatzungsmitgliedern wurde daraufhin nach Honolulu umgeleitet.

Nach den Turbulenzen erlitten neun Passagiere schwere Verletzungen. Die Australian Broadcasting Company (ABC) berichtete damals, daß Flugdaten zeigten, wie das Flugzeug etwa 500 Kilometer vor der Küste Hawaiis plötzlich abbremste. Nach einer weiteren Flugstunde kehrte die Maschine über dem Pazifik um. Insgesamt wurden 37 Passagiere bei dem Vorfall verletzt. Air Canada gab an, daß alle 37 Personen in örtlichen Krankenhäusern untersucht, behandelt und wieder entlassen wurden. Am Flughafen von Honolulu trafen Notfallkräfte ein, die die Verletzten versorgten.

Urteil schafft Klarheit über die Montréaler Konvention

Das Urteil des australischen High Court bedeutet für die Passagiere, die bei dem unglücklichen Vorfall im Jahr 2019 verletzt wurden, eine Niederlage in ihrem Bestreben nach höherem Schadenersatz. Das Gericht befand, daß die maßgebliche Klausel in ihrer Argumentation nicht ihrer Interpretation entsprach.

Die Entscheidung dürfte jedoch eine gewisse Klarheit über den beabsichtigten Zweck und die Bestimmungen der Montréaler Konvention in Bezug auf die Haftung im internationalen Luftverkehr schaffen. Andere Fluggesellschaften werden weiterhin die Formulierung ihrer Passagierrichtlinien sorgfältig prüfen müssen.

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