Booking, eine Plattform zur Buchung von Reiseunterkünften, blitzt beim Europäischen Gerichtshof ab.
Ein deutsches Hotel erhob Anklage gegen das Unternehmen, weil dieses ohne Zustimmung oder Kenntnis des Hotels einen Rabatt gewährte. Im Zuge des Verfahrens wollte Booking für den Streit Amsterdam als Gerichtsstand durchsetzen. Dort würde sich die Europa-Zentrale des Konzerns befinden, wie reisevor9.de berichtet. Doch das letzte Wort hat in solchen Fällen der EuGH. Und dieser entschied zugunsten des Hotels. In der Urteilsbegründung des EuGH heißt es: “Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor einem Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Hotel liegt, auf Unterlassung eines etwaigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung verklagt werden.”
Der Hotelverband Deutschland wertet das Urteil als ersten Schritt, um Booking in die Schranken zu weisen. “Diese Grundsatzentscheidung der obersten Richter der Europäischen Union ist ein enorm wichtiger Zwischenerfolg für uns im Kampf David gegen Goliath”, so IHA-Vorsitzender Otto Lindner. “Wir gehen davon aus, dass die nun erfolgte erhebliche Absenkung der Hürden für den Rechtsweg zu einer gewissen Disziplinierung im Marktverhalten des marktmächtigen Buchungsportals mit Firmensitz in Amsterdam führen wird.”