Flughafen Schiphol (Foto: Jan Gruber).
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Holländisches Gericht annulliert Naturerlaubnis für Flughafen Schiphol

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Das Bezirksgericht Den Haag hat die im Jahre 2023 erteilte Naturerlaubnis für den Amsterdamer Flughafen Schiphol annulliert. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß die seinerzeitige Entscheidung des Ministers für Natur und Stickstoff nicht ausreichend begründet und sorgfältig vorbereitet gewesen sei. Damit verliert die für den Betrieb des Flughafens notwendige Genehmigung, die aufgrund der potentiellen Auswirkungen auf nahegelegene Natura 2000-Gebiete erforderlich war, ihre rechtliche Gültigkeit. Das Urteil ist das Ergebnis einer Klage der Umweltorganisation Mobilisation for the Environment (MOB) sowie der Gemeinde Nieuwkoop.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Argumentation der Regierung, den fortgesetzten Flugbetrieb des Flughafens durch sogenanntes „internes“ und „externes“ Stickstoff-Offsetting zu rechtfertigen. Obwohl das Gericht anerkannte, daß die zugrundeliegenden historischen Flugdaten und Stickstoffberechnungen größtenteils korrekt waren, stellte es fest, daß der Minister die gesetzliche Anforderung der „Zusätzlichkeit“ nicht erfüllt hatte. Diese besagt, daß Emissionsreduktionen primär der Wiederherstellung der Natur zugutekommen müssen, bevor sie für die Erteilung neuer Genehmigungen verwendet werden dürfen. Zudem sei zu wenig Forschung über die Lärmauswirkungen des Flugverkehrs auf geschützte Arten in drei Naturgebieten betrieben worden.

In einer separaten Entscheidung lehnte das Gericht den Antrag der MOB ab, Umweltstrafen gegen Schiphol zu verhängen. Die Begründung hierfür war, daß der Flughafen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Genehmigung besessen habe. Obwohl die Genehmigung nun für ungültig erklärt wurde, hat dies keine rückwirkenden Auswirkungen auf die damalige Entscheidung des Ministeriums, nicht tätig zu werden. Das Urteil läßt den Flughafen Schiphol nun ohne eine gültige Naturerlaubnis zurück, was ernsthafte Fragen zur rechtlichen Grundlage seines fortgesetzten Betriebs aufwirft. Flughafenbetreiber und Politik stehen nun vor der Herausforderung, eine neue rechtliche Basis für den Flugbetrieb zu schaffen, um die Einhaltung der Naturschutzvorgaben sicherzustellen.

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