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Europäisches Parlament verteidigt Fluggastrechte: Ablehnung des Ratsvorschlags markiert klaren Kurs

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Das Europäische Parlament hat am 17. Juni 2025 einen klaren Standpunkt bezogen und den Vorschlag des Rates zur Schwächung der EU-Fluggastrechte als inakzeptabel zurückgewiesen. Während einer Plenardebatte zeigte sich eine seltene und bemerkenswert breite Übereinstimmung unter den Abgeordneten, wie die Europa-Abgeordnete Magdalena Adamowicz (EVP, Polen) betonte.

Zuvor hatte eine deutliche Mehrheit der Parlamentarier die vom Rat vorgeschlagene Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 abgelehnt. Diese Entwicklung gibt den Ton für die entscheidende Abstimmung im September an, deren Ergebnis nun eindeutig scheint: Das Parlament ist entschlossen, die Rechte der europäischen Fluggäste zu verteidigen und lehnt jede Verschlechterung der bestehenden Schutzmechanismen ab.

Der Kern der Debatte: Schwächung oder Stärkung der Rechte?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist seit zwei Jahrzehnten das Fundament der Fluggastrechte in der Europäischen Union. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen Passagiere bei Annullierungen, großen Verspätungen und Nichtbeförderung Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen haben. Insbesondere die Regelung, daß ab einer Verspätung von drei Stunden am Zielort eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro – abhängig von der Flugdistanz – zustehen kann, ist ein zentraler Pfeiler des Verbraucherschutzes.

Der Vorschlag des Rates, welcher von den Fluggesellschaften aktiv beworben wird, zielt jedoch auf eine grundlegende Änderung dieser Bestimmungen ab. Beobachter und Verbraucherschützer befürchten, daß diese Reform die Rechte der Fluggäste massiv untergraben würde. Konkrete Bedenken umfassen:

  • Anhebung der Verspätungsschwelle für Entschädigungen: Statt der bisherigen drei Stunden könnten Entschädigungen erst ab vier, fünf oder sogar sechs Stunden Verspätung am Zielort fällig werden, abhängig von der Flugdistanz. Dies würde die Zahl der entschädigungsberechtigten Passagiere drastisch reduzieren, nach Schätzungen um bis zu 85 Prozent der derzeit berechtigten Fälle. Für Flüge bis 1.500 km könnte die Schwelle auf fünf Stunden steigen, für längere Flüge innerhalb der EU auf neun Stunden und für Langstreckenflüge auf bis zu zwölf Stunden.
  • Reduzierung der Entschädigungssummen: In einigen Kategorien könnten die Entschädigungsbeträge sinken. Beispielsweise könnte die Entschädigung für Langstreckenflüge von 600 Euro auf 500 Euro reduziert werden, während Passagiere auf kürzeren Flügen anstatt 250 bis 400 Euro nur noch 300 Euro erhalten könnten.
  • Erweiterung der Ausnahmeregelungen: Es wird befürchtet, daß die Liste der sogenannten „außergewöhnlichen Umstände“, unter denen Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen, erweitert wird. Dies könnte interne technische Probleme oder Streiks des eigenen Personals einschließen, was die Verantwortung von den Airlines weiter verschieben würde.
  • Erschwerung der Rechtsdurchsetzung: Die individuelle Rechtsdurchsetzung könnte schwieriger werden, da die geplanten Änderungen die Erfolgsaussichten für Passagiere, die ihre Rechte geltend machen, verschlechtern könnten.

Diese vorgeschlagenen Änderungen sind bei Verbraucherschutzorganisationen in ganz Europa auf massive Kritik gestoßen. Sie argumentieren, daß die Reform nicht den Reisenden diene, sondern einseitig die Interessen der Fluggesellschaften bevorzuge.

AirHelp begrüßt die Ablehnung und fordert fairen Schutz

Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp, ein führendes Unternehmen im Bereich der Fluggastrechte-Durchsetzung, begrüßt die deutliche Ablehnung des Ratsvorschlags durch das Europäische Parlament. CEO Tomasz Pawliszyn kommentiert die Situation mit scharfen Worten: „Fluggesellschaften berechnen ihren Passagieren routinemäßig bei den kleinsten Fehlern Gebühren – beispielsweise für Gepäck, das nur einen Zentimeter zu groß ist. Dem Vorschlag des Europäischen Rates folgend, möchten sie bei Fehlern wie Verspätungen aber entweder keine Zahlung leisten oder erst nach einer Wartezeit von sechs Stunden. Ungeachtet dessen, was der Rat über seinen Vorschlag behauptet, stärkt er die Rechte der Fluggäste nicht wirklich. Stattdessen schwächt er die seit 20 Jahren geltende EG261-Verordnung. Das ist kein moderner Rahmen für Verbraucherrechte. Es ist eine Verhöhnung der Fairness.“

Pawliszyn betont, daß AirHelp weiterhin für die Rechte von Passagieren kämpfen werde: „Denn wenn Fluggesellschaften versagen, müssen diese den Preis dafür zahlen. Fluggäste verdienen fairen Schutz und bessere Rechte. Wir freuen uns, daß sich das Parlament für die Verbraucher:innen einsetzt und sich gegen den Versuch wehrt, hart erkämpfte Rechte auszuhöhlen. Die Botschaft an den Rat und die Lobby der Fluggesellschaften ist unmißverständlich: Eine Verschlechterung der Fluggastrechte ist nicht verhandelbar. Es ist klar, daß das Parlament bereit ist, die Reisenden zu verteidigen, und wir erwarten, daß sich diese Entschlossenheit bis zur endgültigen Entscheidung durchsetzen wird.“ Diese Haltung wird von zahlreichen Verbraucherschutzorganisationen und Rechtsdienstleistern geteilt, die die geplante Neuregelung als rückschrittlich und einseitig zugunsten der Fluggesellschaften kritisieren. Sie warnen davor, daß eine Schwächung der Entschädigungspflicht den Anreiz für Fluggesellschaften, pünktlich zu operieren, verringern würde, was zu mehr und längeren Verspätungen führen könnte.

Das Parlament als Hüter der Verbraucherrechte

Die klare Haltung des Europäischen Parlaments in dieser Angelegenheit ist ein wichtiges Signal für die europäischen Bürger. Es zeigt, daß die Abgeordneten bereit sind, sich den Lobbyinteressen der Fluggesellschaften entgegenzustellen und die Rechte der Verbraucher zu verteidigen, die in den letzten zwei Jahrzehnten hart erkämpft wurden. Die breite Übereinstimmung im Parlament, wie von Magdalena Adamowicz hervorgehoben, deutet auf eine starke und vereinte Front gegen die vorgeschlagenen Änderungen hin. Magdalena Adamowicz ist seit dem 2. Juli 2019 parteiloses Mitglied des Europäischen Parlaments und gehört der Fraktion der Europäischen Volkspartei an.1 Sie ist unter anderem stellvertretendes Mitglied im Ausschuß für Verkehr und Tourismus, was ihre Expertise in dieser Debatte unterstreicht.2

Die finale Abstimmung im September wird entscheidend sein für die Zukunft der Fluggastrechte in Europa. Das Ergebnis der Plenardebatte und die deutliche Ablehnung des Ratsvorschlags durch das Parlament lassen jedoch vermuten, daß die Interessen der Reisenden Priorität haben werden. Dies wäre ein Sieg für Millionen von Passagieren, die jährlich von Flugstörungen betroffen sind und auf einen wirksamen rechtlichen Schutz angewiesen sind. Der Konflikt zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften und dem Schutz der Verbraucherrechte ist ein wiederkehrendes Thema in der Luftfahrtpolitik, und die aktuelle Debatte zeigt die anhaltende Notwendigkeit eines starken regulatorischen Rahmens, der eine faire Balance gewährleistet.3

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hat sich in den letzten 20 Jahren als effektives Instrument erwiesen, um die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen zu schützen. Sie hat Fluggesellschaften dazu angehalten, ihre Servicequalität zu verbessern und pünktlicher zu operieren, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Die Kosten für Entschädigungen gemäß EG 261 belaufen sich laut Analysen von AirHelp auf lediglich 60 Cent bis 1,20 US-Dollar pro Passagier, während die Einnahmen der Branche im Jahre 2024 auf 965 Milliarden US-Dollar geschätzt wurden. Dies deutet darauf hin, daß die Verordnung keine übermäßige finanzielle Belastung für die Airlines darstellt. Eine Schwächung der Verordnung würde somit nicht nur die Reisenden benachteiligen, sondern könnte auch das Vertrauen in die europäische Reisebranche insgesamt untergraben. Das Europäische Parlament scheint sich dieser Tragweite bewußt zu sein und ist bereit, die hart erkämpften Rechte der Fluggäste zu verteidigen.

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