Flughafen München (Foto: Flughafen München).
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Die dritte Startbahn des Flughafens München: Ein „ewiges Baurecht“ unter gerichtlicher Prüfung

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Die Debatte um eine mögliche dritte Startbahn am Flughafen München, ein politisch seit Langem umstrittenes Vorhaben, nimmt trotz eines bestehenden Moratoriums eine neue, juristische Wendung.

Das im Jahre 2024 durch einen Bescheid der Regierung von Oberbayern erteilte „ewige Baurecht“ für die umstrittene Landebahn wird nun zum Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Kläger sind der Bund Naturschutz in Bayern, die Stadt und der Landkreis Freising, die Gemeinde Berglern sowie mehrere Privatpersonen. Dieser Vorgang verdeutlicht, daß das Thema Flughafenexpansion trotz politischer Blockaden weiterhin die Gerichte und die Gemüter bewegt.

Die Vorgeschichte: Ein Projekt voller Kontroversen

Die Idee einer dritten Startbahn am Flughafen München existiert bereits seit vielen Jahren und ist untrennbar mit der Wachstumsgeschichte des Flughafens verbunden. Schon in den späten 1990er und frühen 2000er Jahren wurden erste Planungen für eine Erweiterung der Kapazitäten diskutirt. Der Flughafen München „Franz Josef Strauß“, welcher im Jahre 1992 den alten Flughafen Riem ersetzte, entwickelte sich schnell zu einem wichtigen Luftverkehrskreuz in Europa. Die ursprüngliche Genehmigung für den Bau einer dritten Startbahn wurde im Jahre 2001 erteilt. Dieses Vorhaben stieß jedoch von Beginn an auf massiven Widerstand bei Anwohnern, Umweltschutzorganisationen und Teilen der Lokalpolitik.

Im Jahre 2012 erreichte die Debatte ihren Höhepunkt, als in der Stadt München ein Bürgerentscheid über das Projekt abgehalten wurde. Eine knappe Mehrheit der Münchener stimmte damals gegen den Bau der dritten Startbahn, was als starkes Signal gegen das Projekt gewertet wurde, obschon der Bürgerentscheid keine direkte rechtliche Bindung für die Genehmigung hatte, die auf Landesebene erteilt wurde. Das Ergebnis des Bürgerentscheids führte jedoch zu einem politischen Stillstand und zur Einigung auf ein Moratorium im bayerischen Koalitionsvertrag zwischen der Christlich-Sozialen Union (CSU) und den Freien Wählern. Die Freien Wähler lehnen das Projekt kategorisch ab, was zu einer fortwährenden Blockade auf Regierungsebene führte. Der Flughafen München selbst hatte nach Bekanntwerden des „ewigen Baurechts“ betont, daß es derzeit keine Pläne gebe, die dritte Startbahn zu bauen, da die politische Entscheidung über das Moratorium weiterhin gelte.

Trotz dieser politischen Festlegung kam das Thema im Oktober 2024 überraschend wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Regierung von Oberbayern, als zuständige Genehmigungsbehörde, hatte per Bescheid entschieden, daß das Baurecht für die dritte Startbahn unbefristet gültig bleibe und somit nicht wie ursprünglich vorgesehen im Jahre 2025 verfalle. Dies begründete die Behörde damit, daß die geplanten Erweiterungen des Flughafens bereits begonnen worden seien, was nach deutschem Baurecht den Verfall einer Genehmigung verhindern kann.

Das „ewige Baurecht“: Eine juristische Grauzone?

Die Entscheidung der Regierung von Oberbayern, das Baurecht für die dritte Startbahn als „ewig“ zu erklären, sorgte für erheblichen Unmut und massive Kritik bei den Gegnern des Projektes. Normalerweise würde eine solche Baugenehmigung zehn Jahre nach ihrer ersten Erteilung, also im Falle der dritten Startbahn im Jahre 2025, außer Kraft treten, wenn die Bauarbeiten nicht begonnen wurden. Das deutsche Baurecht sieht jedoch Ausnahmen vor, etwa wenn substanzielle Theile des Vorhabens bereits realisiert wurden oder mit deren Realisierung begonnen wurde.

Die Regierung von Oberbayern nannte zur Begründung ihrer Auffassung mehrere Beispiele für bereits begonnene oder durchgeführte Baumaßnahmen, die ihrer Ansicht nach in direktem Zusammenhang mit der gesamten Flughafenerweiterung stünden. Dazu gehörten der S-Bahn-Tunnel zur Realisirung des sogenannten „Erdinger Ringschlusses“, welcher die Anbindung des Flughafens an das regionale Schienennetz verbessern soll, der Ausbau des Straßennetzes im Osten des Airports, die Erweiterung des Vorfeldes Ost für weitere Flugzeugparkpositionen und sogenannte Kohärenzmaßnahmen, die zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen.

Die Kritiker der dritten Startbahn wiesen diese Argumentation umgehend und vehement zurück. Sie monierten, daß die genannten Bauarbeiten in keinem direkten Zusammenhang mit der dritten Startbahn selbst stünden. Der S-Bahn-Tunnel oder der Ausbau des Straßennetzes dienten der allgemeinen Infrastruktur des Flughafens und der Region, unabhängig davon, ob eine dritte Startbahn gebaut werde oder nicht. Auch die Erweiterung des Vorfeldes und die Kohärenzmaßnahmen seien separat von der Startbahn selbst zu betrachten. Die Kläger werfen in dem Verfahren zudem dem Luftamt Südbayern, welches ein Theil der Regierung von Oberbayern ist und für luftrechtliche Genehmigungen zuständig ist, „Versäumnisse“ vor und beklagen einen „fachlich und politisch skandalösen Vorgang“.

Der Bund Naturschutz erklärte in seiner Klage aus dem Jahre 2024, daß dieser Vorgang „unter völligem Ausschluß der Öffentlichkeit und sogar ohne Beteiligung der unmittelbar von der 3. Startbahn Betroffenen“ stattgefunden habe. Dies und die fachliche Begründung hielten sie für „rechtswidrig“. Die Kläger betonen, daß eine so weitreichende Entscheidung ohne eine erneute, transparente und öffentliche Prüfung der Auswirkungen nicht legitim sei. Sie sehen in der Verlängerung des Baurechts einen Versuch, das Projekt über Hintertüren am politischen Moratorium und am Willen der Bevölkerung vorbei durchzusetzen.

Der juristische Kampf: Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Nun steht der juristische Showdown bevor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird sich in wenigen Tagen, am 8. Juli, mit der Angelegenheit befassen. Der erste Prozeßtermin wird den Beginn einer öffentlichen Verhandlung markieren, bei der die Argumente beider Seiten umfassend dargelegt und geprüft werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist die höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Freistaat Bayern. Er entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden und prüft die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten.

Die Kläger hoffen, daß das Gericht die Entscheidung der Regierung von Oberbayern kippen wird. Sie argumentieren, daß die Kriterien für den sogenannten Baubeginn nicht erfüllt seien und das Baurecht daher wie vorgesehen im Jahre 2025 verfallen müsse. Ein Urtheil zugunsten der Kläger würde bedeuten, daß der Bau einer dritten Startbahn, sollte er jemals wieder politisch gewollt sein, ein komplett neues Genehmigungsverfahren durchlaufen müßte. Dies wäre ein langwieriger Prozeß, der viele Jahre in Anspruch nehmen könnte und neue politische Debatten und mögliche Bürgerentscheide nach sich ziehen würde.

Ein Urtheil zugunsten der Regierung von Oberbayern würde hingegen das „ewige Baurecht“ bestätigen und damit dem Flughafen München die Option einer dritten Startbahn offenhalten, unabhängig von der aktuellen politischen Situation. Dies würde die Kritiker weiter verärgern und könnte die Spannungen zwischen den Flughafenbefürwortern und -gegnern weiter verschärfen.

Politische Implikationen und die Zukunft der Flughafenexpansion

Der Streit um die dritte Startbahn ist exemplarisch für die komplexen Abwägungsprozesse, die bei großen Infrastrukturprojekten in modernen Gesellschaften zu Tage treten. Hier prallen wirtschaftliche Interessen – die Notwendigkeit von Kapazitätserweiterungen für einen wachsenden Luftverkehr – auf lokale Anliegen, Umweltschutzbedenken und den Wunsch nach demokratischer Beteiligung. Die Frage, wie viel Wachstum ein Flughafen vertragen kann und welche Kosten die umliegende Bevölkerung und die Umwelt dafür tragen müssen, ist eine Dauerdebatte.

Für die bayerische Staatsregierung bedeutet der Prozeß eine heikle Situation. Das Koalitionsabkommen zwischen CSU und Freien Wählern, das ein Moratorium für die dritte Startbahn vorsieht, zeigt die politische Zerrissenheit in dieser Frage. Ein gerichtliches Urtheil, das das „ewige Baurecht“ bestätigt, könnte die Freien Wähler unter Druck setzen und zu neuen Spannungen innerhalb der Koalition führen, selbst wenn der Flughafen betont, derzeit keine Baupläne zu haben. Ein solches Urtheil würde die Option einer dritten Startbahn als ständiges Damoklesschwert über der Region hängen lassen.

Der Ausgang des Verfahrens wird weitreichende Konsequenzen haben, nicht nur für den Flughafen München und seine Entwicklung, sondern auch für die Praxis der Baugenehmigungen in Deutschland im Allgemeinen. Er könnte Präzedenzfälle schaffen, wie Behörden den Beginn von Bauarbeiten interpretieren dürfen, um den Verfall von Genehmigungen zu verhindern. Die Augen der Öffentlichkeit und der Luftfahrtbranche werden daher auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gerichtet sein, wenn am 8. Juli die Verhandlung beginnt, die über die Zukunft eines der umstrittensten Infrastrukturprojekte Bayerns entscheiden könnte.

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