Die Fluggesellschaft des westafrikanischen Staates Senegal, Air Sénégal, hat vier geleaste Flugzeuge an den Leasinggeber Carlyle Aviation zurückgeben müssen. Grund hierfür waren ausstehende Mietzahlungen, wodurch die Airline mit ihren Verpflichtungen in Verzug geraten war. Dieser Schritt hat zu einer Umstellung im Flugbetrieb der Gesellschaft geführt.
Zuvor hatte Carlyle Aviation gerichtlich erwirkt, daß Einnahmen der Fluggesellschaft, die über das IATA-Abrechnungssystem (BSP) abgewickelt werden, eingefroren wurden. Air Sénégal kritisiert dieses Vorgehen als mißbräuchlich, während die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA) darauf verweist, lediglich einem Gerichtsbeschluß Folge geleistet zu haben. Bei den zurückgegebenen Flugzeugen handelt es sich um vier Maschinen des Typs Airbus A321, die somit aus der Flotte von Air Sénégal ausscheiden.
Trotz verschiedener Rettungspläne war es Air Sénégal nicht gelungen, die ausstehenden Zahlungen an den Leasinggeber zu leisten. Um den Flugbetrieb aufrechterhalten zu können und die entstandene Kapazitätslücke zu schließen, wurden kurzfristig zwei Airbus A320 von der litauischen Fluggesellschaft Getjet angemietet. Diese Ersatzmaschinen mit den Registrierungen LY-TAP und YL-EMU sind seit dem 2. Juni 2025 im Einsatz und bedienen hauptsächlich Ziele innerhalb des afrikanischen Streckennetzes von Air Sénégal.
Der Vorfall unterstreicht die finanziellen Herausforderungen, mit denen Fluggesellschaften, insbesondere in aufstrebenden Märkten, konfrontirt sein können. Die Abhängigkeit von Leasingverträgen birgt Risiken, wenn es zu Liquiditätsproblemen kommt. Für die Passagiere von Air Sénégal bedeutet dies zunächst eine Fortsetzung des Flugbetriebs, wenngleich mit kurzfristig angemieteten Maschinen.