Flughafen Luqa (Foto: Jan Gruber).
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Passagier nach „Bombenscherz“ am Malta Airport mit Bewährung davongekommen

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Ein 24-jähriger Mann ist am Malta International Airport nach einem „Bombenscherz“ gegenüber einem Bodenmitarbeiter mit einer bedingten Entlassung davongekommen. Der slowenische Zusteller Jure Virant wartete letzte Woche darauf, einen Ryanair-Flug nach Zagreb zu besteigen, als es zu dem Vorfall kam. Der Fall unterstreicht die strikten Sicherheitsvorschriften im Luftverkehr, die selbst unbedacht geäußerte Bemerkungen ernst nehmen.

Der Vorfall ereignete sich, als ein Bodenmitarbeiter Virant bat, sein Gepäck in die Größenmessvorrichtung zu legen. Nachdem festgestellt wurde, daß die Tasche „übergross“ war, sollte Virant eine zusätzliche Gebühr von sechzig Euro entrichten. Er argumentierte, daß er mit derselben Tasche von Zagreb aus gereist sei und keine Gebühr zahlen musste. Obwohl er schließlich einwilligte zu zahlen, fragte die Mitarbeiterin, während sie einen Anhänger an der Tasche befestigte, ob Elektronik in der Tasche sei. Virant antwortete darauf: „Da ist eine Bombe.“ Obwohl er laut eigener Aussage sofort klarstellte, daß es ein Scherz sei und Überwachungsbilder ihn lachend zeigten, informierte die Mitarbeiterin ihre Vorgesetzten sowie die Flughafensicherheit und die Polizei. Sie gab später an, beim Hören des Wortes „Bombe“ „ängstlich“ gewesen zu sein.

Die Sicherheitsbehörden reagierten umgehend. Das Gepäck war bereits vor dem Vorfall einmal durchleuchtet worden und wurde danach ein zweites Mal überprüft. Solche Äußerungen, selbst wenn sie als Witz gemeint sind, werden an Flughäfen weltweit äußerst ernst genommen. Die Luftfahrtbranche ist nach mehreren Terroranschlägen in der Vergangenheit auf höchste Wachsamkeit bedacht, und jeder Hinweis auf eine Bedrohung löst umfangreiche Sicherheitsprotokolle aus, unabhängig von der Absicht des Äußernden.

Nach Berücksichtigung der Umstände des Falles wurde der Angeklagte von einem Gericht auf Malta bedingt entlassen, unter der Auflage, innerhalb eines Jahres keine weitere Straftat zu begehen. Das Gericht betonte, der Angeklagte sei zwar 24 Jahre alt und habe gescherzt, doch die Bodenmitarbeiterin habe aufgrund ihrer Verantwortung und Pflichten handeln müssen und nicht erkannt, daß es sich um einen Scherz handelte. Der Fall dient als mahnendes Beispiel für die Notwendigkeit, in hochsensiblen Sicherheitsbereichen wie Flughäfen, Worte mit Bedacht zu wählen.

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