Der Verbraucherschützer Peter Kolba warnt davor, dass die verzögerte Rückzahlung von Flugscheinen an Reisebüros auch Konsequenzen für Endkunden haben kann. So könne es passieren, dass der Vermittler selbst Insolvenz anmelden muss, was dann zu weiteren Unannehmlichkeiten für den Endkunden führen kann.
“Das sind Gelder von Kunden und an die muss der Reisepreis zurückbezahlt werden,” betont Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). Wenn man in einem Reisebüro eine Pauschalreise bei einem Veranstalter bucht, dann muss der Veranstalter, bei Absage, den gesamten Reisepreis dem Kunden zurückzahlen. Geht der Zahlungsfluss über das Reisebüro als Vermittler und leitet dieses den Betrag nicht an den Kunden weiter, weil es selbst knapp vor der Insolvenz steht, dann bleibt es beim Anspruch auf Rückzahlung; der Veranstalter muss unter Umständen ein zweites Mal nun direkt an den Kunden zahlen. Ähnlich die Situation bei Nur-Flugbuchungen über das Reisebüro oder Buchungsplattformen. Wenn das Reisebüro selbst eine Pauschalreise zusammenstellt, muss das Reisebüro den Preis an den Kunden zurückzahlen, egal ob Airline und Hotel den Veranstalter Geld retournieren, so der VSV in einer Aussendung.
“Die Reisebranche ist wirtschaftlich angeschlagen und es setzen sich immer mehr gesetzwidrige Praktiken durch,” sagt Peter Kolba. “Der VSV versucht dagegen zu halten und Verbraucherrechte durchzusetzen.”