Alitalia soweit das Auge reicht (Foto: Jan Gruber).
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Verfassungsgericht entscheidet gegen ehemalige Alitalia-Mitarbeiter

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Ehemalige Beschäftigte der insolventen italienischen Fluggesellschaft Alitalia haben vor dem italienischen Verfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Die Richter wiesen eine von ihnen eingereichte Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurück. Die Kläger hatten die Fortsetzung ihrer Beschäftigungsverhältnisse bei der staatlichen Nachfolgegesellschaft Ita Airways erhofft und sich dabei auf Regelungen zur Betriebsübernahme nach italienischem Recht berufen.

Das Gericht stellte jedoch in seinem Urteil klar, daß Ita Airways eine rechtlich eigenständige Gesellschaft darstellt. Es bestehe keine direkte Verbindung zwischen der liquidierten Alitalia und der neuen Fluggesellschaft, die sich von einer herkömmlichen Unternehmensübernahme unterscheide. Die Richter betonten, daß das Liquidationsverfahren bei Alitalia primär auf die Rückzahlung von Schulden abzielte und nicht auf eine Reorganisation des Unternehmens. Dieser Umstand schließe eine automatische Übernahme der Belegschaft aus. Das Verfahren war vom Arbeitsgericht Rom angestoßen worden, nachdem mehrere ehemalige Alitalia-Mitarbeiter gegen Ita Airways geklagt hatten, um die Anerkennung ihrer Arbeitsverhältnisse bei der neuen Gesellschaft zu erwirken.

Bereits vor dieser Gerichtsentscheidung hatte die EU-Kommission festgestellt, daß zwischen der insolventen Alitalia und Ita Airways keine wirtschaftliche Kontinuität bestehe. Diese Einschätzung der europäischen Behörde spielte eine maßgebliche Rolle in der Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtes. Ita Airways wurde als Nachfolgerin der traditionsreichen italienischen Fluggesellschaft gegründet.

Das Unternehmen befindet sich derzeit noch mehrheitlich im Besitz des italienischen Staates und operiert unter einer neuen Betriebslizenz. Die Lufthansa hat eine Minderheitsbeteiligung an Ita Airways erworben, mit der Option, diese sukzessive auf 100 Prozent auszubauen. Dieses Urteil festigt die rechtliche Eigenständigkeit von Ita Airways und trennt sie endgültig von den Verbindlichkeiten und Strukturen der ehemaligen Alitalia.

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